@Disturbed Hier möchte ich aufgrund meiner beruflichen Kenntnis etwas korrigieren:
Bei einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit beginnt diese mit dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit. Bei einer Erwerbsmindeurngsrente ohne zeitliche Befristung (also Dauerrente) gibt es diese Beschränkung nicht. Die Rente beginnt im Monat nach Eintritt der Erwerbsmidnerung.
Der Tag der Antragsstellung kann auch der Tag der Beginn der Erwerbsminderung (Leistungsfall) sein. Das muß aber nicht sein, ist eher eine Hilfslösung, wenn der Tag nicht genau bestimmt werden kann.
Ein praktisches Beispiel: Jemand hat am 15.05. einen Schlaganfall, nachdem er nicht mehr richtig auf die Beine kommt. Dass er nicht mehr arbeiten wird können, wird erst später deutlich, deshalb beantragt er erst am 20.09. die Rente. Hier wäre dann der 15.05. der Leistungsfall, da an diesem Tag die Erwerbsminderung eingetreten ist. Beantragen brauch tund kann man das nicht, das legen die Prüfärzte anhand der Unterlagen und Untersuchungen fest.
Oft ist auch ein späterer Beginn von Vorteil, da das Krankengeld meist höher ist.
Die Dauer der Bearbeitung sagt wenig über die Erfolgsaussichten aus. Liegen genug aussagekräftige Unterlagen vor und ist alles eindeutig, kann auch sehr schnell bewilligt werden.
Bspw. Krebs ohne Aussicht auf Heilung, Ableben ist zeitnah zu erwarten. Patient liegt mit schweren Hinschäden im Koma und es ist sicher, dass er nie wieder arbeiten kann.
Ist die Diagnose nicht so eindeutig, liegen wenig oder keine aktuellen Unterlagen vor kann es länger dauern, da Unterlagen beigezogen werden müssen oder ggf. eine Begutachtung erforderlich ist. Die Begutachtungen werdne häufig von niedergelassenen Ärzten gemacht, die dafür aber nicht sonderlich gut bezahlt werden, daher reissen die sich nicht drum. Je nach Fachrichtung kann es deshalb länger dauern, bis man einen Temrin bekommt, dann ist die Gesamtlaufzeit natürlich auch länger.
Aber ein halbes Jahr ist so grob ein guter Richtwert.
22.08.2024 19:10 •
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