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21.08.2024 18:53 • 23.08.2024 #1


15 Antworten ↓


@vaccine denke mal schon. Bei mir wird sie eh jedes Jahr erhöht. Bekomme sie schon seit 11 Jahren.

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Erwerbsminderungsrente fast 500 Euro mehr?

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Wäre schön wenn mir die DRV überhaupt endlich mal meinen Bescheid zukommen lassen würde. Wär ganz fein nach fast zwei Monaten.

Der Artikel und auch das was da unter ihre-vorsorge.de dazu geschrieben wird, ist wohl eher etwas optimistischer angelegt, als es viele tatsächlich erwarten könnten. Zunächst müsste die Zurechnungszeit ja auch entsprechend niedrig berechnet worden sein und das betrifft wohl, so wie ich es verstanden habe, diejenigen die vor 2018 das erste mal die EMR bekommen haben. Es geht da ja auch um den Abschlag von 10,8%.

@Smarty_ nach 2 Monaten wäre fein. 6 Monate sind aber eher die Regel, was aber auch ausreichend wäre, da die EMR ohnehin erst ab dem 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt wird. Und wenn es nicht anders beantragt wurde, gilt der Tag der Antragstellung als dieser Eintritt der EM. Wenn die DRV schneller ist, ist es eher dann, weil eine Ablehnung beschieden wird.

@Disturbed ah okay, das wusste ich nicht! das heißt es ist eher ein gutes zeichen wenn es länger dauert?

@Disturbed Hier möchte ich aufgrund meiner beruflichen Kenntnis etwas korrigieren:

Bei einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit beginnt diese mit dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit. Bei einer Erwerbsmindeurngsrente ohne zeitliche Befristung (also Dauerrente) gibt es diese Beschränkung nicht. Die Rente beginnt im Monat nach Eintritt der Erwerbsmidnerung.

Der Tag der Antragsstellung kann auch der Tag der Beginn der Erwerbsminderung (Leistungsfall) sein. Das muß aber nicht sein, ist eher eine Hilfslösung, wenn der Tag nicht genau bestimmt werden kann.
Ein praktisches Beispiel: Jemand hat am 15.05. einen Schlaganfall, nachdem er nicht mehr richtig auf die Beine kommt. Dass er nicht mehr arbeiten wird können, wird erst später deutlich, deshalb beantragt er erst am 20.09. die Rente. Hier wäre dann der 15.05. der Leistungsfall, da an diesem Tag die Erwerbsminderung eingetreten ist. Beantragen brauch tund kann man das nicht, das legen die Prüfärzte anhand der Unterlagen und Untersuchungen fest.
Oft ist auch ein späterer Beginn von Vorteil, da das Krankengeld meist höher ist.

Die Dauer der Bearbeitung sagt wenig über die Erfolgsaussichten aus. Liegen genug aussagekräftige Unterlagen vor und ist alles eindeutig, kann auch sehr schnell bewilligt werden.
Bspw. Krebs ohne Aussicht auf Heilung, Ableben ist zeitnah zu erwarten. Patient liegt mit schweren Hinschäden im Koma und es ist sicher, dass er nie wieder arbeiten kann.

Ist die Diagnose nicht so eindeutig, liegen wenig oder keine aktuellen Unterlagen vor kann es länger dauern, da Unterlagen beigezogen werden müssen oder ggf. eine Begutachtung erforderlich ist. Die Begutachtungen werdne häufig von niedergelassenen Ärzten gemacht, die dafür aber nicht sonderlich gut bezahlt werden, daher reissen die sich nicht drum. Je nach Fachrichtung kann es deshalb länger dauern, bis man einen Temrin bekommt, dann ist die Gesamtlaufzeit natürlich auch länger.
Aber ein halbes Jahr ist so grob ein guter Richtwert.

ich hab jetzt dazu ne dumme Frage: Ich habe Befunde über meine psychischen Diagnosen an die DRV geschickt. Bei dem Gutachter Termin hatte der Arzt allerdings nur die Befunde über meine körperliche Beeinträchtigungen vorliegen. Das hat mich schon sehr geärgert weil mein Psychiater extra alles an die DRV übermittelt hatte und die mir sogar noch einen extra Brief geschickt haben, dass die dies auch brauchen. So. Jetzt konnte ich dem Gutachter nur sagen, dass ich Depressionen habe, die anderen Diagnosen wollte ich gar nicht zur Sprache bringen weil er ja nix da hatte zum nachlesen, erzählen kann man ja alles. Besteht die Möglichkeit, dass die DRV diese Befunde bei der Entscheidung berücksichtigen wird? oder wurden die einfach quasi verschlampt? Bei einer Ablehnung lege ich sowieso Widerspruch ein weil ich das nicht einsehe, ich möchte das alles berücksichtigt wird.

Was für ein Gutachter war das denn? Psychiologische Begutachtung oder welche Fachrichtung? Also eigentlich werden die Unterlagen mit an den Gutachter gegeben, aber natürlich soll der Gutachter dich begutachten und ein eigenes Gutachten verfassen, das ist ja der Sinn.

Er soll nicht die vorliegenden Unterlagen auswerten und zusammenfassen. Und ein psychiologisches Gutachtne ist auch ohen Unterlagen möglich. Mit Unterlagen hat er halt schonmal einen groben Überblick, was so los ist. Aber begutachten muss er schon selber.

@Drkingschultz Neurologe. Deswegen hat mich das gewundert. Jetzt ärgert mich das halt weil die psychologischen Befunde nicht vorhanden waren.

Meist ist das ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten. Ich weiß ja nicht, weswegen du die Rente beantragt hast? Psyche? Was Neurologisches?

Wie gesagt, ein Gutachter sollte ein entsprechendes Gutachten natürlich aus seiner Sicht verfassen und eine Beurteilung abgeben, Befunde können hilfreich sein, dürfen aber nicht dazu verleiten, dass er die nur abtippt.

Hat er nichts gesagt? Also dass er normalerweise die Befunde vorher bekommt oder so?

Wenn das jetzt eine körperliche begutachtung war, weil z.B. Nerveleitgeschwindigkeit gemessen werdne soll, usw., dann rbaucht er keine psychiatrischen Befunde dafür, dann soll er einfach messen.

@Drkingschultz Körperlich und Psyche. Ich hab laut österreichischem Behindertengesetz 70% körperliche Beeinträchtigung (Muskelschwäche) und das JC hatte mich an die DRV überwiesen um abzuklären ob ich überhaupt noch für den ersten Arbeitsmarkt geeignet bin, da in einem Gutachten von 2018 steht dass ich voraussichtlich außerstande bin meinen Unterhalt selbst zu verdienen. Nein, ich habe erwähnt dass ich auch psychische Probleme habe und einige Diagnosen da habe und dann wollte er wissen was genau. Dann meinte ich, dass er eigentlich die Befunde von meinem Psychiater haben sollte. Die hat er dann gesucht, aber sie waren nicht da. Er meinte dann dass die das vielleicht vergessen haben mit zu schicken, weil meine anderen Befunde alle vorhanden waren.

Kann man natürlich ohne Vorgang schlecht beurteilen. Mögleicherweise ist die körperliche Beeinträchtigung durch den Ausweis ausreichend nachgewiesen und die wollten nur die psychische Beeinträchtigung nachmal prüfen. Warum dann allerdings ohne Befunde, weiß ich nicht. Schlicht vergessen wäre eine Möglichkeit. Da hätte dann aber auch der Gutachter zumindest mal nachfragen und nachträglich die Unterlagen anfordenr können.

Ich empfehle erstmal die Entscheidung abzuwarten und dann ggf. in einem weiteren Schritt darauf hinzuweisen.

werd ich so handhaben. danke dir!

@Smarty_
Da du Österreich erwähnst, warst dann 5 Jahre bei der DRV versichert?

Das ist nicht zwingend erfordelrich. Mit der Alpenrepublik besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Es werden also auch zeiten in Österreich berücksichtigt.

Dann wird der Vorgang durch die DRV Bayern Süd als Verbindungsstelle bearbeitet.

@Drkingschultz
Gut zu wissen aber da verwundert einem eh nichts mehr...
https://www.deutsche-rentenversicherung...seite.html

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