ich war als Verwaltungsangestellter in der öffentl. Verwaltung beschäftigt und bin aufgrund meiner psychischen Erkrankung arbeitsunfähig.
Als Diagnose ist bei mir angegeben neben einer schweren depressiven Episode ohne psychotische Symptome (F32.2), eine anankastische (zwanghafte) Persönlichkeitsstörung (F60.5), schizoide Persönlichkeitsstörung (F60.1) und Schlafmittel-Abusus (F13.2).
Aufgrund der psychischen Erkrankung kann ich meinen Beruf nicht mehr ausüben und möchte gerne umschulen.
Mein damaliger Facharzt attestiert mir tief im Unterbewussten verankerte Schwierigkeiten mit der Berufsausübung in einer geordneten und straffen Vorschriftenverwaltung, was gleichzeitig die Neigung zu krankmachenden zwanghaft-perfektionistischen Mechanismen auslöst und eine erfolgreiche Berufsausübung, aufgrund der veränderten Persönlichkeitsstruktur in Form einer ausgeprägten anankastischen Persönlichkeitsstörung, im Büro und Verwaltungsbereich verhindert.
Ich hatte inzwischen einen Therapeutenwechsel und dieser vertritt nun die Ansicht, dass die anankastische (zwanghafte) Persönlichkeitsstörung eine sehr schwere Diagnose ist. Diese würde mich als behindert einstufen, mich in den Bereich der Behindertenarbeit bringen und man kann mir dann auch nur noch relativ unselbständige Arbeiten geben.
Ich bin durch diese Aussage jetzt stark verunsichert - vielleicht weiss jemand von Euch rat.
Besten Dank schon!
01.11.2014 09:27 • • 14.08.2015 #1