Zitat von Sonnenzauber: der BR ist eine höhere Instanz. Und es ist bei Chefs ungern gesehen sich da hin zu wenden bevor man überhaupt persönlich reden konnte.
Der BR ist keine höhere Instanz. Der BR ist die Interessenvertretung für Arbeitnehmer und würde bei einer drohenden Kündigung ohnehin vorab in Kenntnis gesetzt werden. Denn der BR kann einer Kündigung auch formal widersprechen. Wenn Du mal Mitglied eines BR gewesen wärst, würdest Du das wissen. In größeren Betrieben gibt es auch meist eine Jugendvertretung, die auch zu BR Sitzungen eingeladen wird. An die kann sich auch jeder Auszubildende wenden.
Und was der Arbeitgeber nicht so gerne sieht, ist dessen Problem. Das Betriebsverfassungsgesetz hebelt er deswegen trotzdem nicht aus. Und natürlich soll man sich bei Unklarheiten an den BR wenden, der selbstverständlich alles vertraulich behandelt, denn auch der will gerne wieder gewählt werden. Aber unabhängig davon, hat er das so zu handhaben, weil das auch im BetrVg so vorgeschrieben ist.
Gerade bei Azubis ist der BR die richtige Anlaufstelle, wenn es Probleme gibt. Was Fehlzeiten angeht, ist es aber schon von Belang ob die Kenntnisse im Rahmen der Ausbildung ausreichend erworben werden und ein Abschluss nicht dadurch gefährdet wird. Zwar kann man u.U. auch die Ausbildungszeit verlängern, aber dann sollte die Prognose bezüglich eines erfolgreichen Abschlusses schon gegeben sein.
18.09.2024 04:39 •
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