Zitat von Schlaflose: Beamte haben nie etwas mit der Rentenversicherung, dem Sozialamt, dem Jobcenter und dem Sozialgericht zu tun. Sie werden bei längerer bzw. häufiger Erkrankung vom Dienstherrn (also dem Staat) zum Amtsarzt geschickt.
So ist es.
Zitat von Schlaflose: Wenn der entscheidet, dass man dauerhaft nicht mehr dienstfähig ist, wird man einfach vorzeitig in den Ruhestand geschickt.
Die Entscheidung liegt aber nicht beim Amtsartz. Der gibt nur die Empfehlung ab.
Die Entscheidung liegt beim jeweiligen Ministerium des Beamten, als dem Dienstherrn.
Ich musste mehrere Monate warten, bis mein Ministerium entschieden und zugestimmt hatte, dass das mit dem Ruhestand ok geht. Zuvor musste ich über zwei Jahre lang regelmäßig zum Amtsarzt und meine Therapien und Befunde dokumentieren.
Ich kenne auch Fälle, in denen erst einmal nicht zugestimmt wurde. Dann gingen dort Amtsarztbesuche weiter mit dem Ziel, nochmal alles Mögliche zu versuchen, um den Beamten wieder zumindest teildienstfähig zu machen.
Bei unseren Erkrankungen bedeutet dies:
- nochmal mehrere Medikamte versuchen
- Klinikaufenthalte usw
Je nach Einzelfall und Amtsartz/Ministerium/Bundesland gibt es sicherlich verschiedenste Fälle, aber die allgemeine,gesetzliche Regel lautet schon, dass wirklich alles versucht werden muss, den vorzeitigen Ruhestand zu vermeiden. Wer sich also weigert, die amtsärztliche Empfehlung eines Klinikaufenthalts zu versuchen, kann eine Diszi-Verfahren an den Hals bekommen. Ein Spaziergang ist das also in vielen Fällen auch nicht, wenn man Beamter ist.
Es dürfte aber im Schnitt leichter und unbürokratischer sein als in der freien Wirtschaft mit typischer Frührente aufgrund Erkrankung.
Ach ja - zwei Jahre nach Ruhestandsversetzung muss ich nochmal zum Amtsarzt, da eine Prüfung erfolgt, ob eine Rückversetzung in den Dienst möglich wäre.