Hallo,
ich lese öfters das zum einen eine Patientenverfügung oder zum anderen eine Vorsorgevollmacht vorliegen sollte,besonders wenn es um eine Unterbringung geht?
Jede der Möglichkeiten würde die vom Arzt eingeleitete Unterbringung ja nicht verhindern.
Und welche Mittel bei einer Unterbringung angewand werden,liegt doch auch im Auge der behandelnden Ärzte,denke ich.
Wo,bzw wann hat man einen Nutzen?
ich lese öfters das zum einen eine Patientenverfügung oder zum anderen eine Vorsorgevollmacht vorliegen sollte,besonders wenn es um eine Unterbringung geht?
Jede der Möglichkeiten würde die vom Arzt eingeleitete Unterbringung ja nicht verhindern.
Und welche Mittel bei einer Unterbringung angewand werden,liegt doch auch im Auge der behandelnden Ärzte,denke ich.
Wo,bzw wann hat man einen Nutzen?
12.11.2022 18:30 • • 12.11.2022 #1
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