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Hey,

ich war einige Zeit lang bei ner Verhaltenstherapeutin. Habe noch 5 Sitzungen bei ihr. Ich kann aber nicht mehr mit ihr, sie widerspricht sich ständig, macht mir Vorhaltungen und sie macht mich emotional fertig.

Sie hat mir angeboten, die Therapie nun offiziell für beendet zu erklären. Ich kann aber auch es mir erst mal offen lassen die Stunden noch zu behalten.

Auf jeden Fall möchte ich nicht mehr zu ihr, das wäre verschwendete Lebenszeit. Meine Frage ist, was besser wäre wenn ich den Therapeuten und evtl. das Verfahren wechseln möchte (von VT zu TP)? Bei ner VT wäre es sehr unwahrscheinlich bei einem anderen Therapeuten ne Verlängerung zu bekommen, da ich schon zu viele Stunden verbraucht habe, und hätte dann diese lange Wartezeit von 2 Jahren. Bei nem Verfahrenswechsel sei es einfacher, neue Stunden zu bekommen. Soll ich die VT nun offiziell beenden oder ginge der Therapeutenwechsel einfacher, wenn ich noch in der laufenden Therapie wäre? Meine Sorge ist, dass wenn ich die Therapie beende, ich dann sicher die Therapiepause machen muss.

Kennt sich da jemand aus?

10.12.2018 18:45 • 10.12.2018 #1


1 Antwort ↓

Ich habe nach 45 VT zur tiefenpsychol.stunden ohne Gutachter gewechselt und erst probestunden genommen. Der neue Therapeut hat nur 12 akutstunden beantragt.die 2 Jahre Wartezeit , das bezieht sich auf das Gutachten wenn ich innerhalb der zwei Jahre wieder dieselbe theeapueform nehme. Das machen die wenigsten Therapeuten mit.
Innerhalb der zwei Jahre bin ich wieder zurück zurverhaltenstherapie und nehme grad 12 akutstunden und da der neue Therapeut kein Interesse auf gutachterantrag hat, machen wir danach Pause bis die 2 Jahre voll sind. Er hätte es mit neuerdiagnose machen können und auch mit Attest von Psychiater aber er hat keine Lust darauf. Das ist ok für mich. Inoffiziell also 2 Jahre Wartezeit, um keine erschwerte Antragstellung zu machen.daher wäre ein Wechsel der therapieform am einfachsten.




Prof. Dr. med. Thomas Hillemacher
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