ich hab Fragen zur Reha, mit denen ich mich gerne an euch wenden würde. Wie wird entschieden, wie lange eine Reha-Maßnahme geht, ob sie verlängert wird, hat der Patient ein Mitspracherecht? Und was für Urteile werden dort üblicherweise zur Entlassung getroffen bzgl Arbeits(un)fähigkeit?
Ich hatte freiwillig eine Reha beantragt, da der Sozialarbeiten von drei Wochen Bearbeitungsdauer und drei Wochen Reha sprach. Das stimmte alles nicht so ganz, ich hatte dann einen Bewilligungsbescheid für fünf Wochen stationär in meiner Wunschklinik. Wo ich mich vorher gar nicht mit auseinander gesetzt hatte: Diese Klinik ist die nächsten sechs Monate voll. Im Sommer muss/sollte ich aber eigentlich mal wieder arbeiten nach fast einem Jahr AU (ob es mir dann gut genug geht, sei mal dahin gestellt). Bringt mir also nicht sooo viel, auch wenn ich das gerne als Auszeit mit Sportprogramm genutzt hätte. Also klärte ich, dass ich stattdessen eine ambulante Reha in einer anderen Klinik machen kann (hatte einfach zwei Kliniken angegeben mit Begründung), dort geht es nun schon Ende März los.
Als mir klar wurde, dass die dann am Ende entscheiden über Arbeitsfähigkeit oder nicht, hab ich etwas Angst bekommen, denn sie kennen mich ja (noch) nicht im Vergleich zu meiner Ärztin. Aber mir wurde schon gesagt, dass man wohl selten nach einer Reha als arbeitsfähig entlassen wird (wozu macht man das ganze dann? ). Ich habe nun halt etwas Angst, dass ich dann doch, vielleicht sogar gegen meine Einschätzung, als arbeitsfähig entlassen werde und ich und mein neuer Arbeitgeber dann den Salat haben. Der kann ja auch nicht auf Zuruf sofort meinen Arbeitsvertrag starten lassen, etwas Vorlaufzeit braucht der dann auch. Ebenso brauchen wir Vorlauf, wenn ich mit einer Empfehlung zur Wiedereingliederung entlassen würde. Dies will mein Arbeitgeber sowieso machen, aber eine arbeitsfähig-Entlassung würde doch dagegen stehen?
Am liebsten würde ich allerdings noch einen Moment weiter krank geschrieben bleiben, denn ich hatte mich mittlerweile mit meinem schlechten Gewissen und meinem Ansprechpartner von der Arbeit verständigt, dass etwas Urlaub vor der Wiedereingliederung ganz gut wäre, zum Akkus aufladen, Ressourcen sammeln und so. Eine Reise stände ja eben der Genesung einer psychischen Krankheit nicht entgegen. Ich hab quasi seit letztem Sommer nur abgewartet (auf Besserung/Therapieerfolge) und ein schlechtes Gewissen gehabt und bitte bloß keinen Spaß haben, denn ich bin schließlich depressiv und arbeite auch nicht, ergo kein Spaß verdient. Nicht gerade genesungs-förderlich.
Jetzt, wo ich diesen Entschluss so langsam sicher hatte, kam dann eben die Reha. Fünf Wochen mit Aussicht auf Verlängerung um vier Wochen. Angenommen, ich buche mir eine Reise innerhalb dieses möglichen Verlängerungszeitraums: Muss ich da weitermachen, bekomme ich mit der Rentenversicherung oder sonst jemanden Probleme, wenn ich sage, es reicht mir nach 5+ Wochen? Evtl kann ich Teile der Reise auch umbuchen, aber Flüge sollte ich wohl vor dem Ende der Reha schon gebucht haben. Und einfach die Reise erst nach eine Puffer von 9 Wochen buchen möchte ich auch nicht, denn je früher zurück, desto früher kann ich arbeiten.
Kürzer ging es leider nicht, denn das sind all die Gedanken, die in meinem Grübelkopf dazu herumschwirren.
11.03.2023 18:17 • • 12.03.2023 #1