Zitat von Surreal:Was muss man selbst draufzahlen und ist man in der Zeit krankgeschrieben?
Wenn du gesetzlich versichert bist, läuft der Antrag in der Regel über die Rentenversicherung, die dann auch der Kostenträger ist. Man muss nur für die ersten 4 Wochen eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag sebst leisten (das ist wie bei einem Krankhausaufenthalt)
Zitat von Surreal:Was sind die Vorraussetzungen damit der Arzt einem eine solche Reha verschreibt?
Verschreiben kann der Arzt keine Reha. Er muss Teile der Antragsformulare ausfüllen und die Diagnosen, die die Reha rechtfertigen, eintragen. Noch relevanter als die Aussagen des Arztes sind Berichte von Therapeuten. Wenn man nicht schon vorher in ambulanter Therapie war, ist es relativ unwahrscheinlich, dass eine Reha genehmigt wird. Bei mir wurde sie aus diesem Grund abgelehnt, aber ich legte Widerspruch ein. Daraufhin wurde ich zu einem Gutachter der Renteversicherung bestellt, wo ich einen halben Tag lang begutachtet wurde (z.T. Untersuchungen mit diversen Geräten, z.T. mehrere Gesprächseinheiten mit dem Gutachter). Aufgrund seines Berichtes bekam ich die Reha dann doch genehmigt.
04.04.2016 15:30 •
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