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Ihr Lieben, ich brauche mal euer Schwarmwissen.

Ich hatte das Glück, relativ schnell einen Therapieplatz zu bekommen, nachdem mir meine Hausärztin im letzten Monat eine Überweisung ausgeschrieben hat.
Heute war der erste Termin und ich scheine Glück gehabt zu haben.
Die Frage nach einer bereits erfolgten Therapie konnte ich mit 2019 beantworten, also kein Problem.

Jetzt habe ich gerade zuhause in meinen Kalender geschaut und mit Schreck festgestellt, dass sich die Therapie bis Dezember 2020 hat, dank Corona mit vielen Unterbrechungen.

Habe ich nach 18 Monaten schon eine Chance oder Möglichkeit auf eine Therapie?

02.05.2022 17:00 • 02.05.2022 #1


4 Antworten ↓


Hallo Karimma,

schwieriges Thema, denn: Auch wenn diese 2-Jahres-Frist immer wieder angegeben wird und mit dieser argumentiert wird, gibt es diese wohl tatsächlich in dieser Form nicht (oder nicht mehr).

Ist es dieselbe Therapieform (also Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Therapie oder Analyse) oder eine andere? Denn bei einem Wechsel der Therapieform gibt es gar keine Fristen, da ist die Antwort recht einfach: Das geht.

Also, grundsätzlich ja, Du hast die Chance. Man braucht einen versierten Therapeuten, der sich damit auskennt.

Bei einem Wechsel der Therapieform sowieso, und auch innerhalb einer Therapieform gibt es diese Frist wohl nicht (mehr), es kann sein, dass das über ein Gutachter-Verfahren entscheiden wird.

Darum mein Tipp: Besprich' es mit dem Therapeuten, der müsste es theoretisch wissen (wobei es leider auch bei den Therapeuten so ist, dass die teilweise mit dieser Frist argumentieren, entweder weil sie es nicht anders kennen oder weil sie keine Lust auf das Antragsverfahren haben).

Ich schaue nochmal, ob ich entsprechende Links für Dich finde, aber grundsätzlich würde ich persönlich Dir Mut machen wollen! Ja, Du hast eine Chance.

LG Silver

A


Kostenübernahme Psychotherapie

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Vielen lieben Dank.
Damals war es nur eine Gesprächstherapie. Jetzt hoffe ich auf eine Verhaltenstherapie. Ausserdem ist bei mir auch viel dazu gekommen. Daher hoffe ich.

https://www.kbv.de/html/28551.php

- beim Punkt Antragstellung von Kurz- und Langzeittherapie, letzte Frage

Also, dort steht, dass man jederzeit eine Therapie beantragen kann. Kommt ein erneuter Antrag innerhalb von 2 Jahren innerhalb einer Therapieform, wird wohl ein Gutachter eingeschaltet.

LG Silver

Hallo Karimma,

Gesprächstherapie ist keine Therapieform,
es gibt diese 3 offizielle Therapieformen (das sind alles Gesprächstherapien):
- Verhaltenstherapie
- tiefenpsychologisch fundierte Therapie
- Analyse

Jeder Therapeut arbeitet nach einem dieser 3 Verfahren, und ein Antrag auf Kostenübernahme für eine Therapie läuft über eines dieser 3 Verfahren. (Auch fällt z.B. eine Trauma-Therapie unter das Dach einer der jeweiligen Therapieformen, wird also z.B. im Rahmen einer Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologischen Therapie gemacht.)

LG Silver





Prof. Dr. med. Thomas Hillemacher
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