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Meine Ambulante Therapie neigt sich leider dem ende zu da meine Stunden aufgebraucht sind .
Nun habe ich gehört das es evtl . möglich währe wenn mein Therapeut es beantragt im Quartal 3 Notfall Termine zu bekommen .

Stimmt das oder hat wer schon mal etwas davon gehört ?

15.01.2025 22:26 • 27.01.2025 #1


9 Antworten ↓


@Panda4 ist auch mein Stand , dass er je Monat 1 Notfalltermin vergeben darf

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Im Quartal 3 Notfall Termine stimmt das?

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@WayOut
Das währe ja super ganz herzlichen dank für die Info.

Ja, die Erfahrung habe ich auch, wenn die bewilligten Therapiestunden aufgebraucht sind, ist erst in zwei Jahren eine neue Bewilligung vorgesehen und dazwischen ist einmal im Monat eine abgerechnete Therapiestunde möglich. Ob es nun Notfalltherapie heißt oder wie bei mir Erhaltungstherapie ist nebensächlich, Fakt ist, es gibt diese eine abgerechnete Stunde im Monat oder drei Stunden im Quartal. Der Vorteil, bei diesem Abstand ist, dass eine Abhängigkeit zum Therapeuten sehr unwahrscheinlich ist und somit längere Zeit durchführbar. Mit der Methode habe ich seit vielen Jahren eine monatliche Erhaltungstherapiestunde, das reicht auch völlig aus, falls es keine akuten Beschwerden gibt.

@realo
Vielen dank für die Info . Wenn mein Therapeut so etwas auch macht würde es mich schon sehr beruhigen . Ist ja nur zur not so wie du schreibst zur Erhaltungen .

@realo
Habe heute mit meiner Therapeutin darüber gesprochen . Sie sagte ja das gibt es allerding nur 3 Stunden im Jahr . Jedes Quartal 1 Stunde und 1 Quartal gar keine Stunde. Wenn ich das richtig versatanden habe,,,,

Wie Deine Therapeutin die Stunden berechnet, weiß ich nicht, es hängt von der Krankenkasse, dem Therapeuten und dem persönlichen Bedarf ab. Oben hast Du geschrieben, Deine Therapeutin könnte drei Sitzungen pro Quartal zur Verfügung stellen, ich weiß es nicht, wie sie es macht. Ich bekomme seit längerem 50 min pro Monat über die regulären Kassenstunden hinaus und es ist bei der KK abgerechnet. Wie genau meine Therapeutin das abrechnet, kann ich nicht sagen, es funktioniert und damit gebe ich mich zufrieden. Ich halte es für ungeschickt, mich, als Klient, in das Geschäftsgebaren der Therapeutin einzumischen, wenn keine Notwendigkeit besteht. Du kannst nur versuchen es mit Deiner Therapeutin auszuhandeln, mit den Gegebenheiten, die für Dich eine Rolle spielen.

Ja das ist so, das habe ich auch so gemacht um meine Zweijährige Sperre zu überbrücken. Meine Therapie war zuende als mein Papa gestorben ist und da hat meine Therapeutin gesagt, wir überbrücken die 2 Jahre jetzt mit den Notfallterminen. Jetzt bin ich wieder in der normalen Therapie. Also ja, das stimmt so.

@realo mit stunden meinte ich a 50 Minuten

Sie heißen also Notfalltermine, die Sitzungen in den zwei Jahren zwischen den regulär bewilligten Psychotherapien. Ich nannte sie Erhaltungstherapie, weil sie mir die Stabilität im Alltag ermöglichen. Die aktuelle Therapeutin geht in den Ruhestand, ich suche eine neue und da könnte ich mit dem Begriff Notfalltermine argumentieren bis zur nächsten regulären Bewilligung. Vielleicht sind für diese Notfalltermine ein ganz bestimmter Bedarf notwendig, der von der Therapeutin begründet werden muss, bei der KK.

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Prof. Dr. med. Thomas Hillemacher
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