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Guten Abend

Ich bräuchte mal euren Rat
Ich werde demnächst aus der psychosomatischen Klinik entlassen. Ich nehme viel positives mit, mir geht's auch deutlich besser, doch soll ich im Anschluss in eine Tagesklinik gehen. (Was ich eigentlich nicht wollte )

Jetzt habe ich mich zu diesem Schritt aber entschieden Es gibt 2 Tageskliniken die für mich in Frage kommen aufgrund der Distanz.

Meine Wunschtagesklinik hat Wartezeiten von ca 10 Wochen. Die andere hat Wartezeit von ca 4-6 Wochen.

Ist man dann bis zum Beginn der Tagesklinik krankgeschrieben? Weil ne Eingliederung macht doch dann keinen Sinn oder?
Würdet ihr dann die 10 Wochen in Kauf nehmen für eure Wunschklinik? Hab ja immer dieses schlechte Gewissen meines AG gegenüber

Meine andere Frage ist: Wisst ihr was man macht wenn die TK- Aufenthalt in einen bereits vor einem 3/4 Jahr gebuchten und auch teuren Urlaub fällt? Ist innerhalb der EU.

Lieben Dank schon mal
Stephi

24.03.2025 21:38 • 26.03.2025 #1


8 Antworten ↓


Zum letzten Teil kann ich dir sagen, dass du keinen Urlaub während der TK machen kannst. Es gilt wie ein Klinikaufenthalt.
Bei meiner war es sogar so, dass du nicht länger als 3 Tage krank sein durftest.

A


Krankschreibung bis zu Tagesklinik?

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Er Also ich war in einer Tagesklinik und ich kann dir da auch gleich mal folgende Ängste nehmen:

Ja es gilt wie ein klinikaufenthalt in dem man dann natürlich kein Urlaub machen kann, aber es kommt ja darauf an wann man beginnt

Ich hatte auch das Problem Urlaub gebucht zu haben. Ich hatte dann mit der Klinik den Beginn so besprochen dass ich erst nach meinem Urlaub aufgenommen wurde.
Da müsstest du selbst schauen ob sich das realisieren lässt.

Zum Thema krank sein will ich dir auch gleich mal den Druck nehmen, zumindest war das bei mir so , dass ich da gleich Riesen Ängste entwickelt habe.
So nach dem Motto: oh Gott man kann noch nicht mal krank sein und schaff ich das dann überhaupt

Hier muss man sagen: ja es ist bei vielen Kliniken so, dass man nicht mehr als drei Tage krank sein „ darf“ und dann würde folgendes passieren: man wird entlassen ( das ist allerdings einfach nur Klinik deutsch;)) und sobald du wieder gesund bist wirst du wieder aufgenommen. Zwischen Entlassung und Wiederaufnahme liegen in der Regel höchstens ein paar Tage. Die Kliniken versuchen da ja ihr Möglichstes.
Dieses Prozedere ist auch nur deshalb weil es versicherungstechnisch nicht anders geht.

Also hier bitte keinen unnötigen Druck erzeugen

Bezüglich Wiedereingliederung: das bleibt dir und deinem Arzt überlassen. Du bestimmt ob du zwischen zwei klinikaufenthalten dich arbeitsfähig fühlst. Allerdings ist es empfehlenswert hier dann eine stufenweise Wiedereingliederung zu machen. Z.b bis du in die Klinik kommst nur 3 stunden täglich arbeiten. Wichtig zu wissen ist: du bist bei Wiedereingliederung immer noch im Krankengeld! Der Arbeitgeber hat da keine Kosten für dich zu tragen!
Überlege dir also bitte gut für dich selbst ob du das möchtest!

Ein schlechtes Gewissen ist hier fehl am Platz, dein Arbeitgeber hat nichts davon wenn du zu früh kommst.

Wie lange bist du denn schon im Krankengeld? Das wäre die einzige Überlegung, wenn du kurz vor der Aussteuerung stehst dich gesund zu melden wieder voll arbeiten zu gehen und dann wieder arbeitsunfähig werden wenn die Klinik beginnt.
Nicht schön aber möglich


Bezüglich Wartezeiten: schwierig, hattest du bei beiden Kliniken schon dein Erstgespräch? Weißt du denn überhaupt ob die dich dann nehmen würden? Das kann erst nach dem erstgespräch gesagt werden

Hallo, Urlaub während der Tagesklinik geht nicht, die könntest aber eventuell von der Reiserücktritt Versicherung Gebrauch machen. Ich würde tatsächlich auf die Wunschklinik warten. Arbeiten würde ich zwischendrin nicht, sondern die Zeit für mich nutzen um an mir zu arbeiten. LG Nicky

Ich würde auch auf die Wunschklinik warten, alles andere ist ja ne halbgare Sache nur. Oder fällt die andere Klinik nicht in die Zeit des Urlaubs? Dann würde ich vielleicht nochmal darüber nachdenken, weil man währenddessen nicht wegfahren kann.

Du musst nicht arbeiten gehen und kannst dich weiter AU schreiben lassen.
Tagesklinik entweder nach dem Urlaub oder den Urlaub mit Reiserücktrittversicherung absagen/stornieren.

Ich würde wenn möglich auf die Wunschklinik warten.

@STEPHI1988 schlechtes Gewissen hin oder her, wenn Du arbeitsunfähig Krank bist, ist es so. Wenn Du während der Arbeitsunfähigkeit einen Urlaub antreten möchtest, solltest Du das mit der Krankenkasse abklären, besonders wenn es einer im Ausland wäre. Wenn der behandelnde Arzt keine bedenken hat oder sogar befürwortet, sollte die Krankenkasse nichts dagegen haben. Aber sie könnte es trotzdem nicht genehmigen. Schlimmstenfalls gäbe es Probleme mit dem Krankengeld und was da dann rechtens wäre, müsste man eben in letzter Instanz von einem Gericht klären lassen.
Was die Zeit bis zu einem Aufenthalt in der Wunsch(tages)klinik angeht, ist es einfacher. So lange der Arzt einen Krankschreibt, gibt es eigentlich keine Probleme. Es ist ja auch nur entscheidend, dass man sagt, das die Klinik in die man dann geht, einen dann am x. aufnimmt. Man muss auch nicht erzählen, das eine andere Klinik einen früher aufnehmen könnte.

Das klingt alles so konstruiert nach größten möglichen Vorteil. Wenn Du in der psychosomatischen Klinik warst, gab es eine psychische Störung, die Behandlung brauchte und wenn Dir im Anschluss eine TK empfohlen wurde, ist die psychische Stabilität ganz offensichtlich noch nicht wieder hergestellt, das heißt es gibt eine medizinische Begründung für diese Entwicklung. Da sollte die Weiterbehandlung so schnell wie möglich erfolgen und die Verzögerung wegen des Wunsches ist fraglich. Es geht nicht um einen Wellnessaufenthalt, sondern um eine Krankheitsbehandlung in einer Klinik. Allein die Überlegungen im Ablauf machen deutlich, dass Dir Deine psychische Störung, um die es geht, nicht so ganz bewusst ist.

Zitat von realo:
Das klingt alles so konstruiert nach größten möglichen Vorteil. Wenn Du in der psychosomatischen Klinik warst, gab es eine psychische Störung, ...

Ohne die Diagnose zu kennen, finde ich die Aussage ziemlich hart.

Du hast z. B. Borderline. Die eine TK hat eher Plätze, aber nicht darauf spezialisiert. Die Wunsch-TK behandelt Borderline, man muss aber länger auf den Platz warten. Da würde wohl jeder mit Borderline auf die Wunsch-TK warten. Ich glaube auch nicht das von Wellness nach einem stationären Aufenthalt gesprochen werden kann; das wird die Themenerstellerin wissen das es das nicht ist.




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Prof. Dr. med. Thomas Hillemacher

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