App im Playstore
Pfeil rechts
1

Guten Abend

Ich habe ein sehr großes Problem: Ich habe starkes Untergewicht (BMI 14,7) und bin derzeit in psychischer Behandlung. Der Therapeut will mich (wenn ich nicht zunehme) in eine Klinik für Essgestörte einweisen. Leider habe ich es nicht geschafft zuzunehmen, weil ich dauerhaft Bauchschmerzen und Übelkeit habe. Aber es ist ja alles psychisch. Nachweislich habe ich viele Nahrungsmittelunverträglichkeiten, was das Zunehmen schon erschwert.

Wie kann ich der Einweisung entfliehen? (Bin leider noch nicht 18)

Danke

14.06.2014 18:12 • 15.06.2014 #1


10 Antworten ↓


Da kannst du leider nicht entfliehen außer du nimmst zu. Tut mir echt leid.

Aber dort wird dir geholfen was du machen kannst damit du zu nimmst, in der Klinik.

A


Angst vor (Zwangs-)Einweisung in Klinik für Essstörung

x 3


Das Problem ist, dass ich so starkes Heimweh immer habe

Außerdem möchte ich nicht von zu Hause weg.
Kann man mich wirklich zwingen in die Klinik zu gehen?

Ja, das kann man wohl, da es um dein Leben geht.

Zitat:
Welche Rechte habe ich als Patient, gerade auch im Fall einer Zwangsunterbringung in einer Klinik nach dem PsychKG?“ *

Mit „PsychKG“ wird „Gesetz für Psychisch Kranke“ abgekürzt. Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben jeweils unterschiedliche Gesetze zur Unterbringung bzw. Zwangseinweisung erlassen. Auf Wikipedia findet man eine übersichtliche Zusammenfassung der Landesgesetze: Wikipedia

„Unterbringung“ oder „Zwangseinweisung“ bedeutet: Ein psychisch erkrankter Mensch wird gegen seinen erklärten Willen, ohne eigene Einwilligung oder mangels Einwilligungsfähigkeit durch ein Gericht in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen oder muss dort bleiben.

Die Grenzen, innerhalb derer eine „Zwangseinweisung“ oder „Unterbringung“ nach dem PsychKG erfolgen darf, sind eng gesteckt; streng genommen gibt es nur zwei Begründungen für eine „Unterbringung“ in einem psychiatrischen Krankenhaus:


die akute und erhebliche Eigengefährdung des betroffenen Menschen (z.B. die akute Selbsttötungsgefahr)
die akute und erhebliche Fremdgefährdung, das heißt, von dem psychisch erkrankten Menschen muss eine akute und erhebliche Gefahr für andere Menschen oder für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgehen

Eigen- und Fremdgefährdung sind wirklich nur dann hinreichende Begründungen für eine Unterbringung, wenn sie in der aktuellen Situation bestehen, wenn sie äußerst bedrohlich sind und absolut kein anderes Mittel der Hilfe verfügbar ist, die Gefährdungen abzuwenden.
Allein die Behandlungsbedürftigkeit eines psychisch erkrankten Menschen rechtfertigt keine Unterbringung.

Quelle: http://www.dgbs.de/patientenrechte.html

Ich schaffe das einfach nicht.

Das kann ich nicht machen. Meine Ausbildung müsst ich abbrechen und die Zukunft wäre zerstört.

Ich glaube nicht, dass du zwingend in ein psychiatrisches Krankenhaus kommen sollst. Es geht um dein körperliches Leben, das durch dein Untergewicht bedroht ist, daher würde ein normales Krankehaus bzw. eins, das psychosomatisch arbeitet, m.E. vollkommen ausreichen. Es sei denn, man müsste befürchten, dass du da wegläufst.

Zitat:
Wie kann ich der Einweisung entfliehen? (Bin leider noch nicht 18)

Willst du denn sterben oder weiterleben? Wenn du nicht zu Hause ausreichend zunimmst, ist dein Leben ernsthaft in Gefahr. Willst du dann trotzdem zu Hause bleiben und dort sterben?

Nein natürlich nicht. Ich finde, dass ich nicht unter Lebensgefahr bin. So dünn bin ich ja auch wieder nicht

Ich bin nicht sicher, ob du dich wirklich real siehst. Drücken wir es mal so aus: Viele, die viel zu wenig essen oder essen und es dann wieder erbrechen, sehen sich selbst als zu dick an, selbst wenn überall schon die Knochen rausschauen. Falsche Selbstwahrnehmung eben.

Aber du kannst ja immernoch zunehmen, dann kannst du ja zu Hause bleiben!

Ich erbreche ja nicht Ich habe sogar Emetophobie (Panische Angst vor dem Erbrechen). Ja ich gebe es offen und ehrlich zu, dass ich dünn ausschaue. Aber nicht lebensbedrohlich.

Zitat von Andersfragen13:
Ja ich gebe es offen und ehrlich zu, dass ich dünn ausschaue. Aber nicht lebensbedrohlich.

Das können die Betroffenen in aller Regel nicht selbst beurteilen. Aus diesem Grund erfolgen eben manchmal Zwangseinweisungen in ein Krankenhaus, weil ihr Leben ernsthaft bedroht ist. Und wenn die Einweisung zu spät kommt, sterben sie ja wirklich an ihrer Magersucht - weißt du das?
http://de.statista.com/statistik/daten/ ... toerungen/

Das Problem ist, ich habe keine Magersucht sondern Emetophobie als Essstörung. Ich traue mich wegen der Angst vor dem Erbrechen nicht zu essen. Nicht wegen Angst vor dem Zunehmen usw. Nein! Sondern die Emetophobie

A


x 4






Prof. Dr. med. Thomas Hillemacher
App im Playstore