Hallo zusammen,
ich bräuchte mal eine Auskunft und hoffe dass es hier jemanden gibt der sich mit dem Thema auskennt…
Also ich habe bis Februar diesen Jahres meine möglichen 80 Therapiestunden aufgebraucht gehabt.
Die eigentliche Therapie ging bis Mai letzten Jahres, die restlichen Stunden wurden als Erhaltungsphase genommen, so dass wohl zu dem Zeitpunkt die Wartezeit auch beginnt….
Also würde ich im Mai 2025 wieder den Anspruch auch neue Therapien haben.
Soweit so gut….
Nun ist es bedingt durch eine starke Verschlechterung dazu gekommen das ich aktuell wieder Therapien benötige.
Mein Therapeut hat dazu nun eine Art Notfalltherapie gemacht, womit ich aktuell 12 Therapiestunden habe, die wohl auch nicht gesondert genehmigt werden müssen und wohl auch nicht in due besagte Wartezeit einfließen.
Danach geht es wohl offenbar erst einmal nicht mehr weiter….
Es kann zwar eine weitere Therapie beantragt werden, allerdings ginge das dann bei der Krankenkasse wohl nur über einen Gutachter mit ungewissen Ausgang ob Düse überhaupt genehmigt werden würde….
Sollte diese jedoch genehmigt werden…, wie sieht es dann damit mit der Wartezeit aus ?
Bleibt diese davon unberührt bei Mai 2025 ?
Fängt die dann nach der genehmigten Therapie wieder von vorne an ?
Oder ist die dann erst einmal aufgehoben ?
Ich würde quasi wissen wollen was dann danach wäre….
ich bräuchte mal eine Auskunft und hoffe dass es hier jemanden gibt der sich mit dem Thema auskennt…
Also ich habe bis Februar diesen Jahres meine möglichen 80 Therapiestunden aufgebraucht gehabt.
Die eigentliche Therapie ging bis Mai letzten Jahres, die restlichen Stunden wurden als Erhaltungsphase genommen, so dass wohl zu dem Zeitpunkt die Wartezeit auch beginnt….
Also würde ich im Mai 2025 wieder den Anspruch auch neue Therapien haben.
Soweit so gut….
Nun ist es bedingt durch eine starke Verschlechterung dazu gekommen das ich aktuell wieder Therapien benötige.
Mein Therapeut hat dazu nun eine Art Notfalltherapie gemacht, womit ich aktuell 12 Therapiestunden habe, die wohl auch nicht gesondert genehmigt werden müssen und wohl auch nicht in due besagte Wartezeit einfließen.
Danach geht es wohl offenbar erst einmal nicht mehr weiter….
Es kann zwar eine weitere Therapie beantragt werden, allerdings ginge das dann bei der Krankenkasse wohl nur über einen Gutachter mit ungewissen Ausgang ob Düse überhaupt genehmigt werden würde….
Sollte diese jedoch genehmigt werden…, wie sieht es dann damit mit der Wartezeit aus ?
Bleibt diese davon unberührt bei Mai 2025 ?
Fängt die dann nach der genehmigten Therapie wieder von vorne an ?
Oder ist die dann erst einmal aufgehoben ?
Ich würde quasi wissen wollen was dann danach wäre….
08.06.2024 11:05 • • 03.07.2024 #1
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