Hallo sadie
Folgeanträge (HartzIV) lassen sich auch per Post oder durch
Briefkasteneinwurf auf dem Amt einreichen. Das vermeidet den
direkten Amtskontakt und Wartezeiten.
Dein Gefühl, besonders bei Folgeanträgen, sich dort wie ein
Bittsteller zu fühlen, kenne ich auch nur allzugut.
Es ist aber nur ein Gefühl, nicht die Realität. Ein Land, welches
Menschen aus dem System entfernt, hat diese Menschen zu ver-
sorgen, darauf besteht ein Anspruch, menschlich wie rechtlich.
Der globalisierte und kranke Kapitalismus, der Menschen die nicht
200% Leistung bringen können (Wenigqualifizierte, Alleinerziehende,
Kranke/Behinderte etc.) die Teilnahme verweigert, hat hier eine klare
Bringschuld einzulösen, die keiner Bitte (Bittstellergefühl) bedarf.
Liebe Grüsse, Der Beobachter
Folgeanträge (HartzIV) lassen sich auch per Post oder durch
Briefkasteneinwurf auf dem Amt einreichen. Das vermeidet den
direkten Amtskontakt und Wartezeiten.
Dein Gefühl, besonders bei Folgeanträgen, sich dort wie ein
Bittsteller zu fühlen, kenne ich auch nur allzugut.
Es ist aber nur ein Gefühl, nicht die Realität. Ein Land, welches
Menschen aus dem System entfernt, hat diese Menschen zu ver-
sorgen, darauf besteht ein Anspruch, menschlich wie rechtlich.
Der globalisierte und kranke Kapitalismus, der Menschen die nicht
200% Leistung bringen können (Wenigqualifizierte, Alleinerziehende,
Kranke/Behinderte etc.) die Teilnahme verweigert, hat hier eine klare
Bringschuld einzulösen, die keiner Bitte (Bittstellergefühl) bedarf.
Liebe Grüsse, Der Beobachter
22.12.2011 10:13 • #21