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Ich möchte hier mal folgenden Fall zur Erörterung
stellen und bitte um Meinungen.
Alle Namen, Orte pp. sind frei
erfunden.


Ein Mandant ist über mehrere Wochen arbeitsunfähig
geschrieben. Diagnosen : 1. Krebs, Ende tödlich klar.
A b e r : Kann noch einige Jahre dauern.
2. Depressionen.
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Es könnten noch weitere Diagnosen hinzukommen,
da das Sozialverhalten deviant, abweichend ist.
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Bei der FallVORbesprechung zeigte sich, dass sich der
Mandant mit etwa 20. Problemen herumschlägt, die er
teilweise selbst verursacht hat und nun über die
Folgen staunt bzw. die seine Depressionen verstärken.

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Es stellen sich für uns als medizinische absolute Laien
folgende Fragen :

1. In wiefern ist ein Mensch selbst für das als verantwortlich
anzusehen, was er angeleiert hat und kann sich nicht auf
Depressionen berufen. Beispiel : Er hat in den Vorjahren
die Fläche seines Wohnhauses durch Schwarzanbau verdoppelt
und staunt nun über Ordnungsverfügungen des Bauamtes.
Luxus hat er allerdings nicht geschaffen, sondern notwendige
Räume. Er könnte dieses Problem schon lange behoben haben,
indem er eine einfache Baubeschreibung bei dem Bauamt
einreicht. Dazu kommt er aber nicht.

2. Wie kann die Folgediagnose (Depressionen) nach der
Krebs-Erst-Diagnose gewertet werden. Ist diese Folge-
Diagnose ein Grund für weitere Arbeitsunfähigkeit
ggf. sogar für Rente oder REHA ??
Gibt es vergleichbare Fälle ?


3. In wiefern kann abweichendes soziales Verhalten
in einer Person und als Krankheit gewertet
werden ?



Bitte stellen Sie Ihre Antworten und Kommentare
nur auf den medizinischen Teil ab. Insofern
rechtliche Ausführungen bitte nur zu der
Thematik Arbeitsunfähigkeit.

Ich bedanke mich für Ihre Mühe !

06.09.2004 07:15 • 06.09.2004 #1





Dr. Reinhard Pichler
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