hallo namenlosx,
vor- oder (und) familiennamen können in ausnahmefällen auf antrag geändert werden, wenn ein wichtiger grund die änderung rechtfertigt.
wichtige gründe können sein:
z.b.:
-änderung von sammelnamen (z.b. meyer,müller, schmidt,schulz),
-änderung von anstößigen oder lächerlich klingenden namen,
-änderung von langen und besonders umständlichen bzw. in schreibweise
und/oder aussprache schwierigen namen,
-änderung von namen fremdsprachigen ursprungs,
-änderung von namen mit "ss" oder "ß" sowie namen mit umlauten
oder
-der familienname eines minderjährigen ehelichen kindes soll an den
famileinnamen angepasst werden,den die mutter nach scheidung wieder
angenommen hat.
ob ein wichtiger grund vorliegt, muss im einzelfall geprüft werden.
dies wird als öffentlich/rechtliche namensänderung bezeichnet.
benötigt wird ein antrags-formular,
die gibt es in den dezentralen bürgerämtern.
dort muss der antrag auch abgegeben bzw. gestellt werden!
die gebühren betragen:
-änderung des vornamens : 2,50€ bis 256,00€
-änderung des familiennamens: 2,50€ bis 1022,00€.
so, ich wünsche dir viel erfolg bei deinem vorhaben,
gruß,
schielaa