Also ich hab nur das bei google gefunden denke aber dass es der Job ist den du meinst.
Da muss man aber auch 100 Stunden Praxis machen in der Ausbildung. Außerdem wenn man sich die menschlichen Voraussetzungen ansieht die man mitbringen sollte bin ich nicht sicher ob du dem entsprichst nicht falsch verstehen ich meine bzgl. Belastbarkeit und teamfähigkeit weil du ja man geschrieben hast dass du gerne möglichst wenig Leute um dich haben willst wenn ich mich echt erinnerne.
Vor allem ist dir schon klar, dass es u.U. Nicht nur nett basteln ist sondern im Ernstfall auch dem netten alten Opi den Hintern abwischen wenn er Grad aufs Klo muss.
Die Betreuungskraft nach § 87b ist eine durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetzt neu geschaffene Stelle in Pflegeheimen und Seniorenresidenzen. Hintergrund bildet der erhöhte Beaufsichtigungs-, und Betreuungsbedarf von Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen oder sonstigen psychischen Beeinträchtigungen im Sinne des § 45 SGB XI. Zur Verbesserung der Versorgungssituation und Lebensqualität der Betroffenen, erhalten die Einrichtungen seit 2008, eine zusätzliche Vergütungspauschale, die es ihnen ermöglicht zusätzliche Betreuungskräfte, die umgangssprachlich genannten Alltagsbegleiter bzw. Alltagsbetreuer einzustellen. Die Aufgabe der Betreuungskräfte besteht vor allem darin die betroffenen Bewohner zu Alltagsaktivitäten zu motivieren und dabei zu betreuen. Hierunter fallen beispielsweise:
Malen und Basteln
Handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten
Kochen und Backen
Anfertigung von Erinnerungsalben oder -ordnern
Musik hören, Musizieren und Singen
Brett- und Kartenspiele
Spaziergänge und Ausflüge
Bewegungsübungen und Tanzen
Der Besuch von kulturellen Veranstaltungen und Sportveranstaltungen
Lesen und Vorlesen
Die Alltagsbegleiter sollen ihre Tätigkeiten in enger Absprache mit den Pflegekräften koordinieren. Zu ihren Aufgaben gehören bei Bedarf auch Hilfeleistungen die bei der Durchführung ihrer Betreuungsaufgabe unaufschiebbar sind, wie beispielsweise die Unterstützung beim Toilettengang.
Ausbildung
Die Ausbildung zum Alltagsbegleiter ist gesetzlich geregelt und umfasst folgende Maßnahmen:
Ein Orientierungspraktikum von 5 Tagen
Eine Qualifizierungsmaßnahme anhand von 3 Modulen (Basiskurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen mit 100h, 2 zweiwöchiges Betriebspraktikum, Aufbaukurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen mit 60h)
Jährliche Fortbildung von mindestens 2 Tagen
Zugangsvoraussetzungen
Konkrete Zugangsvoraussetzungen für den Alltagsbegleiter gibt es nicht. Der Gesetzgeber fordert jedoch eine persönliche Eignung der Personen die sich für die Fortbildung entscheiden. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf den Sozialkompetenzen. Hierzu zählen kommunikative Kompetenzen, die Fähigkeit zur Empathie und eine positive Grundeinstellung gegenüber psychisch Erkrankten Menschen. Zudem wird ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Belastbarkeit gewünscht.