Hallo!
Das mit dem Kostenerstattungsverfahren mache ich momentan. Das bedeutet, dass du zwar gesetzlich versichert bist, aber zu einem Therapeuten ohne Kassenzulassung gehst. Deine Krankenkasse rechnet aber trotzdem mit diesem Therapeuten ab, indem du quasi die Kosten vorstreckst und sie von der Kasse dann wieder erstattet bekommst. In meinem Fall läuft das jetzt aber noch viel unkomplizierter, indem ich unterschrieben habe, dass ich damit einverstanden bin, dass Therapeut und Kasse das ganz unter sich ausmachen und ich gar nichts damit zu tun habe, d.h. im Endeffekt zahlt die Kasse jetzt doch meinem Therapeuten direkt das Geld.
Dieses Verfahren kommt zum Einsatz, wenn du keinen Therapeuten mit Kassenzulassung findest, der dir in zumutbarer Zeit einen Therapieplatz anbieten kann und du der Krankenkasse gegenüber belegen kannst, dass du dich bemüht hast, einen solchen Platz zu finden.
Ich hoffe, ich konnte deine Frage damit beantworten.
LG
17.10.2013 12:11 •
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