Zitat von Beobachter:Bei der Vokabel Betreuer verweigert meine Würde und mein Verstand derzeit
noch jegliche Akzeptanz, da ich mich im Moment noch als meine Sinne mächtig
ansehe.
Ich kann das gut verstehen. Trotzdem ist es etwas, worum man sich beizeiten kümmern sollte - schon, um sich nicht in eine Betreuung reinquatschen zu lassen, die man dann nicht mehr los wird. Ich habe letztes Jahr bei einem Freund erlebt, was da alles schief laufen kann. Seitdem habe ich eine Vorsorgevollmacht und auch Verwandte und Freunde gedrängt, so etwas zu verfassen.
Zitat von Beobachter:Die Frage die mich beunruhigt ist die Frage nach dem Informationsweg.
Wenn ich z.B. nach einem Unfall/plötzlicher Krankheit in einem nicht mehr kommu-
nikationsfähigen Zustand aufgefunden würde, wie würden dann Ärzte überhaupt
von meinen irgendwo kundgegebenen Verfügungen oder Betreuer erfahren?
Wenn du keinen Hinweis auf eine Verfügung bei dir hast, kann es tatsächlich sein, dass Wiederbelebungsmaßnahmen durchgeführt werden, die du eigentlich nicht wolltest. Man versucht natürlich, Angehörige zu ermitteln und wird sich hierzu ggf. an die Polizei und/oder ans Gericht wenden, damit ist schnell klar, ob es einen Betreuer gibt. Aber die ersten medizinischen Maßnahmen sind dann schon gelaufen. Wenn es eine Verfügung gibt, die intensivmedizinische Maßnahmen ablehnt, müssen diese Maßnahmen eingestellt werden. Das gilt für dauerhafte Maßnahmen. Aber wenn eine erfolgreiche Wiederbelebung länger versucht wurde oder später einsetzte, als du es gewollt hättest, ist es dumm gelaufen - jedenfalls, wenn du dich danach in einem Zustand befinden solltest, den du eigentlich durch Unterlassen der Wiederbelebung vermeiden wolltest.
Grundsätzlich ist es so, dass für dich ein Betreuer bestellt würde, wenn du mitteilungsunfähig im Krankenhaus liegen würdest. Spätestens zu diesem Zeitpunkt würde man schauen, ob du im zentralen Register erfasst bist, denn eine Vollmacht hätte Vorrang vor einer Betreuung. Findet sich nichts, werden erstmal deine Verwandten befragt, ob sie eine Betreuung übernehmen würden. Eigentlich muss das Gericht dann prüfen, ob sie dafür auch geeignet sind, aber wenn es nicht um komplexe wirtschaftliche und rechtliche Dinge geht, werden die Angehörigen kaum abgelehnt. Ehrenamt hat nämlich Vorrang vor Berufsbetreuung. Nachdem der Betreuer bestellt wurde, ist es seine Aufgabe, deinen mutmaßlichen Willen bezüglich lebenserhaltender Maßnahmen etc. zu ergründen - mittels Befragung deines Hausarztes z.B. oder Durchsuchen deiner Wohnung. Findet sich dabei eine Patientenverfügung, muss er diese durchsetzen. Findet sich keine, muss er sich ein Bild davon machen, was du wohl wollen würdest. Die Entscheidung liegt dann beim Betreuer. Im Zweifel wird der sich eher für lebenserhaltende Maßnahmen entscheiden, wenn er keine eindeutigen Hinweise darauf hat, dass du das nicht willst.
Liebe Grüße
Christina