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Hallo zusammen,

ich möchte mich bestmöglich vorbereiten und mich vor Übergriffen und psychiatrischen Diagnosen und Zwangsbehandlungen schützen denn ich habe leider in der Vergangenheit schon eine sehr schlimme negative Erfahrung gehabt mit einem Psychiater in derselben Klinik (aber er arbeitet nicht mehr da und war außerdem ne andere Abteilung/Station) der mich einfach aus Spaß sediert hat und ich nicht wusste was danach war und danach einfach nur einer ganzen Schleife von Victim blaming zum Opfer gefallen bin sobald ich mich geöffnet habe. Das heißt es wollte mir niemand glauben. Dabei habe ich auch noch freiwillig die Psych. aufgesucht, weil es zuhause so schlimm war und ich sonst weitern Schlägen zum Opfer gefallen wäre. Auch die Polizei konnte damals nicht viel mehr machen als mich kurzfristig in einem Frauenhaus zu beherbergen ....
Ich arbeite jetzt zusammen mit Juristen der Patientenvertretung daran nachträglich eine Anzeige zu erstatten bevor der Fall verjährt.
Bei meinen Recherchen bin ich auf folgende Seite gestoßen:
https://www.patverfue.de/ und habe mir geacht, das ist doch eine gute Sache! Denn: Das Problem ist ich habe zwar offiziell nur Depressionen und Ängste aber dieser besagte Psychiater, den ich verklagen will und der mich nur 2 Tage! gesehen hat hatte mir die Verdachtsdiagnose Borderline angehängt was einige Psychologen mir gar nicht bestätigen konnten....
Anyway, mir sind psych. Diagnosen jeglicher Art mittlerweile ein Dorn im Auge und ich möchte mich von dieser Stigmatisierungslast befreien.
Das heißt, ich will eine Kopie meiner PatVerfü auf der Psychosomatik abgeben... und dort halt nur mit Psychologen reden nicht aber mir Psychiatern! Und Medikamente verweigere ich, sowieso! Ich will dahin, weil ich durch Psychologen, Physiotherapeuten, ergotherapie und diese Interventionen wieder gesünder werden will, aber ich will es Untersagen mich Psychiatrisch zu diagnostizieren! Oder schließt sich das gegenseitig aus?

01.02.2018 21:43 • 02.02.2018 #1


5 Antworten ↓


Hey,
wenn du so traumatische Erlebnisse in dieser Klinik hattest: Warum gehst du wieder dahin? Du hast freie Krankenhauswahl in Deutschland.

Zitat von Kleine Elfe:
Anyway, mir sind psych. Diagnosen jeglicher Art mittlerweile ein Dorn im Auge und ich möchte mich von dieser Stigmatisierungslast befreien.

Das, was du willst, geht viel einfacher als du denkst: Du wirst mit großer Wahrscheinlichkeit am Anfang einiges an Papierkram zum ausfüllen bekommen. Wahrscheinlich wird vieles zum ankreuzen sein. Bei allen Sachen darfst du vollkommen frei entscheiden:

- Ob auf Unterlagen aus vorherigen Behandlungen in der Klinik zurückgeriffen werden darf (diese Entscheidung ist rechtsverbindlich!). Dann erfahren die Ärzte noch nichtmal was davon, dass du schonmal in einer anderen Abteilung warst - sofern du es nicht sagst.
- Ob ambulante Ärzte kontaktiert werden dürfen um Infos zu bekommen: kannst du problemlos verweigern/ nein ankreuzen.
- Ob ein Bericht an den Einweisenden Arzt geschickt werden darf. Auch einfach nein ankreuzen. Falls man dir was vorlegt vonwegen wohin der Bericht gehen soll: Trage einfach deine eigene private Adresse ein. Und falls man dir deshalb dumm kommt, sage einfach knallhart: Entweder sie schicken den Bericht an mich und ich entscheide ob und an wen ich den weitergebe. Oder sie schicken den an niemandem und der verrottet der halt in ihrem Archiv.
- ..............
- Bei der Aufnahme einfach NICHT den Bericht abgeben, auf dem V.a. Borderline steht, sowie andere Berichte, die dir nicht passen.

Einfach den Ärzten gegenüber NIEMALS erwähnen, dass ein Arzt schonmal diesen Verdacht hatte und auch sonst nichts über den vorherigen Aufenthalt sagen.

Zitat von Kleine Elfe:
Anyway, mir sind psych. Diagnosen jeglicher Art mittlerweile ein Dorn im Auge und ich möchte mich von dieser Stigmatisierungslast befreien.

Du darfst vollkommen frei entscheiden, ob Ärzte untereinander überhaupt auch nur 1 Wort über dich reden dürfen oder einen Bericht an einen anderen Arzt schicken dürfen. Das gilt sowohl für stationäre Aufenthalte, als auch alle ambulanten Arztkontakte. Du kannst immer Problemlos alles verschweigen, was dir nicht passt (also Diagnosen, Behandlungen,.....) - nur bei der Verbeamtung und beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Privaten Krankenversicherung kann das rechtliche Probleme zur Folge habe (Verlust der Versicherung oder vom Beamtenstatus). Nutze dein Recht zu lügen oder Sachen zu verschweigen.

Zitat von Kleine Elfe:
und dort halt nur mit Psychologen reden nicht aber mir Psychiatern!

Bringt nichts, jeder Arzt und Psychologe kann alle F-Diagnosen stellen. Selbst der Gynäkologe kann Borderline als Diagnose stellen - zumindest rein theoretisch.

Zitat von Kleine Elfe:
Und Medikamente verweigere ich, sowieso!

Dazu kann dich NIEMAND zwingen. In Deutschland ist es strengstens Verboten Medikamente gegen den Wilen des Patienten zu geben.


Einfach die bestehenden Gesetze nutzen, statt stundenlang zu grübeln.

A


Psychosomatische Klinik - Patientenverfügung ?!

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Ist so eine Patientenverfügung nicht viel mehr für den Fall, dass man selbst nicht mehr zurechnungsfähig bzw. in der Lage ist, eigenständig bewußte Entscheidungen zu treffen?

Solange du bei Sinnen bist und weder eine Eigen- oder Fremdgefährdung oder gerichtliche Anordnung besteht, dürfen die nur in Absprache mit dir Behandlungen an dir durchführen oder dir Medikamente verabreichen. Alles andere ist Körperverletzung. Wobei das in psychiatrischen Kliniken manchmal gar nicht so leicht zu trennen ist, und wem glaubt man da im Zweifelsfall!? Auf Aufforderung mussdir auch Einsicht in deine Akten gewährt werden, solange nicht zwingende Gründe wie eine zu befürchtende akute Krise aufgrund der Einsicht dagegen sprechen.

Zitat:
Bringt nichts, jeder Arzt und Psychologe kann alle F-Diagnosen stellen. Selbst der Gynäkologe kann Borderline als Diagnose stellen - zumindest rein theoretisch.


Genau das habe ich ja in meine Patientenverfügung reingeschrieben, dass die das eben nicht dürfen. Also, dass ich es untersage.
Das andere Ärzte nichts davon erfahren werden dafür werde ich logischerweise schon sorgen durch entsprechendes Nichtunterschreiben solcher Klauseln und dem Schweigen an der richtigen Stelle^^ um solche Banalitäten geht es mir ja nicht in meiner Frage.
Bloß ich weiß nicht ob, um überhaupt dort aufgenommen werden zu können schon mind. eine Diagnose feststehen MUSS? Klar, eine Überweisung dahin hab ich von meinem Hausarzt bekommen. Dort muss ja auch logischerweise die entsprechende Psych. Diagnose (z.B. Reizdarmsyndrom) stehen, denn bei Nichtvorhandensein dieser hätte ich doch, wenn ich mich nicht irre, keinen Behandlungsanspruch in eben dieser Klinik /Fachabteilung.

Zitat:
wenn du so traumatische Erlebnisse in dieser Klinik hattest: Warum gehst du wieder dahin? Du hast freie Krankenhauswahl

Du darfst das nicht pauschalisieren. Denn innerhalb dieser Klinik gibt es viele verschiedene Spezialabteilungen (HNO, Orthopädie, Psychiatrie, Psychosomatik). Nur weil ich in Zeitraum x eine böse Bekanntschaft mit Doctor Y machen musste (Der da übrigens nicht mehr arbeitet) heißt es nicht dass a) die ganze Klink nix bringt und b) ist es kein Garant dafür, dass es woanders theoretisch nicht auch vorkommen könnte.

Ohne eine richtige Diagnose können die dich wohl kaum richtig behandeln. Aber auch gerade dort gilt der Spruch: 3 Ärzte 4 Diagnosen.

Wenn es dir ja nicht zusagt, kannst du dich ja selbst entlassen.

Zitat von Kleine Elfe:
Genau das habe ich ja in meine Patientenverfügung reingeschrieben, dass die das eben nicht dürfen. Also, dass ich es untersage.

Mission impossible. Das ist vollkommen unmöglich das zu verbieten.
Aber es ist vollkommen egal, was die Ärzte für Diagnosen stellen - du kannst vollkommen frei darüber entscheiden, ob sie die Diagnosen und ihre Einschätzung (im wahrsten Sinne des Wortes) mit ins Grab nehmen müssen. Die ärztliche Schweigepflicht ist extrem hart in Deutschland. Nur der Krankenkasse gegenüber darf ein Arzt die Diagnosen zu Abrechnungszwecken dann mitteilen. ABER die Krankenkasse darf ohne deine Erlaubnis niemandem irgendeine Auskunft geben (nur ob deine Versicherung gültig ist oder nicht).





Prof. Dr. med. Thomas Hillemacher
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