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Habe da eine Frage:

Wenn mir aufgrund meiner psychischen Probleme ein Grad der Behinderung zugesprochen wird und ich mich entscheide, dem Arbeitgeber dies mitzuteilen (um evtl. Vorteile dadurch zu haben wie mehr Urlaub, spez. Kündigungsschutz...), MUSS ich ihm dann auch mitteilen WELCHE Behinderung ich habe? Selbst wenn diese keine Auswirkungen auf meine Arbeit hat?

Hoffe, jemand kennt sich aus!

Viele Grüße

23.11.2009 14:57 • 23.11.2009 #1


1 Antwort ↓

Das kommt sicher mitunter auf die Tätigkeit an. Wenn du aufgrund der Behinderung bestimmt Dinge nicht tun kannst ( z.b. Kundenkontakt oder zuviel Bildschirmarbeit ) muß der Arbeitgeber sich ja darauf einrichten und deinen Arbeitsplatz entsprechend umgestalten. Vielleicht kann er dich auch in einer Abteilung versetzten, wo du besser zurechtkämst. Also in einem Vier Augen Gespräch mit dem Chef ist es sicher kein Thema, das Ganze anzusprechen, ganz drum herumkommen wirst du da nicht.




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