Huhu,
ich persönlich mache es davon abhängig, wie ich mich fühle. Ich nehme abends auch eine geringe Dosis eines trizyklischen ADs (Amineurin) und danach würde ich definitiv nicht mehr fahren, weil die Reaktionsfähigkeit auf jeden Fall eingeschränkt ist.
Morgens nimmt man ja aber in der Regel eher ein antriebssteigerndes Medikament, das die Reaktion in aller Regel nicht einschränkt.
In der Einschleichphase habe ich immer darauf verzichtet, zu fahren, um auf Nummer sicher zu gehen.
Insgesamt ist die rechtliche Lage allerdings, wie hier schon erwähnt wurde, tatsächlich zumindest zweifelhaft. Gerade Versicherungen können durchaus Probleme machen, wenn sie mitbekommen, dass du unter Einfluss von Psychopharmaka fährst. Auch im Job ist es problematisch, wenn du deinen Wagen als Dienstwagen nutzt oder Dienstfahrzeuge fährst, denn der AG muss im Grunde gewährleisten, dass du fahrtüchtig bist. Eine psychische Erkrankung selbst ist kein Hindernis, Medikation per se erst recht nicht, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass ein medikamentös gut eingestellter Depressiver fahrtauglicher ist, als ein Depressiver, der gerade voll im Loch ist. Trizyklische AD bilden aber zusammen mit Benzos auch hier die große Ausnahme. Da liegt es dann im Ermessen des Betriebsarztes, ob du rechtlich ohne Probleme fahren darfst. Ein schwieriges Feld mit vielen Grauzonen.
05.04.2018 00:32 •
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