Zitat von Ronald:Ich sag jetzt einfach mal, Der Auskunftsanspruch besteht bis zur Volljährigkeit des Kindes, ein halbjährlicher Zeitabstand ist angemessen
Somit müsstest du noch 1-2 mal Auskunft geben, danach ist damit Schluß.
Klar du hast recht aber nicht gegen willen meines Kindes
Ausbildungsvertrag bekommt der kv
Zwecks Berechnung unterhalt den er jetzt nach 17.jahren zahlen will
Aber alles andere zwecks zeugnisse Schulabschlüsse
Geht nicht klar
Will mein Sohn nicht und das muss der kv respektieren
Und ausserdem hatte ich das mal im schreiben per WhatsApp mitgeteilt das er den msa hat
Danke für deine mühe
06.09.2015 19:53 • #21