Es gibt sogar einen Bruder, der bereit wäre und mit dir kooperiert. Das ist gut, ihr solltet auf jeden Fall das zuständige Gericht umgehend kontaktieren. Wenn es geeignete Familienangehörige gibt, werden die berücksichtigt, soweit ich weiß. Und dein Partner kann sich ja seinen Willen äußern, auch das ist gut. Bei meiner Mutter war damals eine Richterin im Krankenhaus nach ihrem Schlaganfall. Meine Mutter konnte nicht sprechen, aber nicken und mit dem Kopf schütteln. Dein Partner kann ja sicher sogar noch besser seine Meinung äußern. Die Richterin hat meine Mutter damals gefragt, ob sie sie verstehen kann, ob sie versteht worum es geht und ob sie Einwände hat, wenn mein Bruder die Betreuung übernimmt. Sie war sichtbar damit einverstanden, wir hatten uns in der Familie auch so verständigt und damit war ein Berufsbetreuer überhaupt nicht in Betracht gezogen worden.
Wobei ich nichts gegen Berufsbetreuer sagen will. Ich habe mit einigen beruflich zu tun, alles Menschen die ihren Beruf mit sehr viel Engagement ausüben.
02.01.2022 15:54 •
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