Das Mietshaus in dem ich wohne wurde kürzlich kürzlich verkauft. Das vom alten Vermieter beauftragte Verwaltung hat mir kurz vorher in der aktuellen Nebenkostenabrechnung (2016-2017) geschrieben dass ich eine Gutschrift von ~200 Euro habe. Diese habe ich jedoch nie erhalten.
Laut einem BGH Urteil ist der alte Eigentümer für Nebenkostenabrechnungen zuständig wenn der Abrechnungszeitraum zum Verkaufszeitpunkt vollständig abgeschlossen ist. Dies ist hier der Fall und daher hat der neue Vermieter zurecht auf den alten verwiesen. Ich habe dem alten Vermieter (großes Immobilienunternehmen) bereits einen Brief geschrieben aber keine Antwort erhalten. Leider habe ich es als normalen Brief versand und somit keinen Beweis.
Ich dachte ich schicke per Einschreiben als nächstes die erste und letzte Mahnung. Danach würde ich das gerichtliches Mahnverfahren starten. Mein Problem ist jedoch dass ich nicht genau weis ob ich an den alten Vermieter schreiben soll oder an die vom alten Vermieter beauftragte Verwaltung da ich von denen die Nebenkostenabrechnung habe? Ich bin mir auch nicht sicher ob ich die Kosten für das Einschreiben als Mahngebüren hinzufügen darf.
Würdet ihr anders vorgehen, wenn ja wie?
Über Rat wäre ich dankbar
Laut einem BGH Urteil ist der alte Eigentümer für Nebenkostenabrechnungen zuständig wenn der Abrechnungszeitraum zum Verkaufszeitpunkt vollständig abgeschlossen ist. Dies ist hier der Fall und daher hat der neue Vermieter zurecht auf den alten verwiesen. Ich habe dem alten Vermieter (großes Immobilienunternehmen) bereits einen Brief geschrieben aber keine Antwort erhalten. Leider habe ich es als normalen Brief versand und somit keinen Beweis.
Ich dachte ich schicke per Einschreiben als nächstes die erste und letzte Mahnung. Danach würde ich das gerichtliches Mahnverfahren starten. Mein Problem ist jedoch dass ich nicht genau weis ob ich an den alten Vermieter schreiben soll oder an die vom alten Vermieter beauftragte Verwaltung da ich von denen die Nebenkostenabrechnung habe? Ich bin mir auch nicht sicher ob ich die Kosten für das Einschreiben als Mahngebüren hinzufügen darf.
Würdet ihr anders vorgehen, wenn ja wie?
Über Rat wäre ich dankbar
10.08.2018 08:38 • • 13.08.2018 #1
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