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Ich bin mir sicher, dass man das mit Sicherheit nicht behaupten kann.
Man kann in andere Menschen nicht hineinschauen.

Doch das kann ich. Ich kann von mir behaupten, mir wäre das nicht passiert. Auch nicht mit 16.

Wenn ich etwas nicht will, dann will ich nicht.

A


Mit Alk. gefügig gemacht = Vergewaltigung?

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Zitat von laluna74:
Doch das kann ich. Ich kann von mir behaupten, mir wäre das nicht passiert. Auch nicht mit 16.

Es freut mich sehr für Sie, wenn Sie bereits mit 16 Jahren so viel Selbstbewusstsein und Willensstärke gehabt zu haben scheinen. Das hat aber nun mal leider nicht jeder.

Ja tatsächlich...wenn ich so zurückdenke, war es immer meine Entscheidung, wann es den ersten Kuss gibt, wann ich das erste Mal GV hatte, wann ich schwanger wurde.

In der Hinsicht war ich wohl schon immer sehr selbstbewusst. Das stimmt.

Und dennoch würde ich jetzt sagen, in dem Fall zu dir.

Hak es ab, du kannst es nicht mehr ändern, was geschehen ist, ist geschehen.

Es gibt wirklich Schlimmeres als wie in deinem Fall.

Aber letztendlich musst du das natürlich wissen.

Liebe laluna. ES freut mich für dich, dass deine Selbstbestimmung nie in Frage gestellt wurde. Hut ab vor soviel Selbstvertrauen.

Zitat von Abendschein:
Na Du reimst Dir was zusammen, das stimmt doch gar nicht und außerdem sind wir alles alte Hasen und können doch sehr wohl drüber diskutieren. ...

Hasen? Keine Ahnung.
Alt? Ja
Vielleicht zu alt für dieses Thema.
Bis 1997 war es erlaubt Frauen in der Ehe zu vergewaltigen.

Wenn eine Frau also berichtet hat das ihr Ehemann sie vergewaltigt, wurde sie nicht ernst genommen.

Bitter oder?

Zitat von Sun44:
Bis 1997 war es erlaubt Frauen in der Ehe zu vergewaltigen.

Wenn eine Frau also berichtet hat das ihr Ehemann sie vergewaltigt, wurde sie nicht ernst genommen.

Bitter oder?

Und das hat jetzt bitte was mit dem Thema hier zu tun?

Denk mal scharf nach.

Zitat von Sun44:
Denk mal scharf nach.



Man muss das Thema doch jetzt nicht vertiefen, was war war und ist jetzt vorbei.

Natürlich kann man das Thema auseinander nehmen...aber was bringts?

Wieso muss man sich immer beklagen? Wieso kann man nicht einfach froh sein, dass sich das ein oder andere zum Positiven gewandelt hat?

Zitat von Sun44:
Denk mal scharf nach.

Nö, brauche ich nicht. Dass die Vergewaltigung in der Ehe lange nicht strafbar war, hat mit der TE rein gar nichts zu tun. Sie hat wegen des Alk. Sex gehabt, den sie ohne nicht gewollt hätte. Es geht hier nicht um eine Vergewaltigung und deswegen passt dein Text nicht zu der Situation.

Man hat dem Thema jetzt 17 Seiten geschenkt... es dürfte doch jedem aufgefallen sein, dass jede weitere Diskussion nix bringt.

Das wichtigste wurde bereits gesagt.

Letztendlich wird sich sowieso jeder seine eigene Meinung bilden.

Zitat von Sun44:
Hasen? Keine Ahnung. Alt? Ja Vielleicht zu alt für dieses Thema. Bis 1997 war es erlaubt Frauen in der Ehe zu vergewaltigen. Wenn eine Frau also ...

Ja das ist bitter, aber hier wurde niemand vergewaltigt, das behauptest Du und sonst keiner.

Der Tatbestand der Vergewaltigung liegt vor.

Zitat von Sun44:
Der Tatbestand der Vergewaltigung liegt vor.

Alles klar, und dann hat man mit dem Vergewaltiger eine vierjährige Beziehung und macht mit dem bisherigem Freund Schluß.

Ja, richtig.

Es gibt ein Wort, was man sagen kann, wenn man keinen Alk. und auch keinen S ex möchte, das heißt Nein.
Und wenn man bedrängt wird, dann kann man gehen.

Zitat von Sun44:
Der Tatbestand der Vergewaltigung liegt vor.

Der Verdacht liegt vor hat sie selbst gesagt und Du machst immer eine Vergewaltigung daraus, aber das stimmt nicht. Bei Dir hätte der Mann keine Chance, Du würdest ihn nach 10 Jahren noch anzeigen.
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Immer?

Hallo @Abendschein, @Sun44, @mogli27 und an alle

Um eure Nerven und Gefühle zu schonen, schlage ich vor, dass wir hier einmal warten, bis du, Mogli, dich noch einmal zurück meldest und - sofern du es möchtest, uns mitteilst, ob du aktuell noch weitere Fragen hast.

Konntest du für dich die Situation klarer einordnen?
Konntest du für dich evtl. neue Erkenntnisse erzielen?

Bringen dir hier weitere Diskussion ohne konkrete Fragen oder Aussagen von dir noch etwas?

Zitat von Sun44:
Der Tatbestand der Vergewaltigung liegt vor.

Aha, bist du die Anwältin der Userin und gehst vor Gericht?

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