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Hey ihr lieben .

Leider habe ich jedes mal Streitigkeiten mit dem KV meiner Tochter wegen dem unterhalt. Ich habe UVG bekommen bis Mai, dann hatte ich keinen Anspruch mehr da ich geheiratet habe. Habe dann mit dem KV ausgemacht wie es in zukunft aussieht mit unterhalt und wir hatten uns auf 300 Euro geeinigt. Ich habe einmal dieses Geld gesehen und plötzlich kam nichts mehr, ich wurde blockiert und er hat nichts mehr gezahlt. Ich hatte dann einen Beistand beim örtlichen Jugendamt beantragt. mehr als das sie ihn auffordern ist erstmal nicht passiert, dann hatte ich nochmal angerufen und dann hieß es das sie einen Unterhaltstitel brauchen . ich habe dann gesagt okay ich schaue ob ich sowas habe, aber anscheinend nicht weil ich hab nichts gefunden und so viel ich weiß stellt sowas ja das Jugendamt aus. Bis jetzt habe ich dort niemanden mehr erreicht, und ich muss sagen es nervt mich und mir fehlt auch einfach das Geld. Ich habe zwei Kinder und bekomme für kein Kind unterhalt momentan . das einzige das ich bekomme sind die 500 Euro Kindergeld. Wisst ihr was ich noch beantragen könnte? Kindergeldzuschlag? Wohngeld? Bürgerhalt hatten wir versucht, aber mein Mann verdient angeblich zu viel, ich sehe leider von diesem ''zu viel'' gar nichts und wir müssen jeden Cent umdrehen. Ich hätte natürlich beim Jugendamt gefragt aber ich erreiche Niemande, vielleicht kennt sich hier ja jemand aus

dankeschön

28.10.2024 10:37 • 28.10.2024 #1


16 Antworten ↓


Hallo
Was bedeuten KV und UVG?

A


Kindsvater / Ex zahlt keinen Unterhalt

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Wenn keine beglaubigte Urkunde vorliegend ist, schwierig. Wenn ja, dann zur Not pfänden lassen beim AG.

@Hazy hallo KV heißt kindsvater.
und UVG bedeutet Unterhaltsvorschuss.

Wenn Sie neu Heiratet muss der KV trotzdem weiter Kindergeld zahlen.
Wenn die Außergerichtliche Einigung nicht funktioniert bleibt nur die Klage.

Wenn der KV den Unterhalt nicht zahlt..

1.) Zum Jugendamt hin, Unterhaltsvorschuss und Unterstützung beantragen
2.) Unterhaltstitel durch JA, aber i.d.R. durchs Familiengericht beantragen
Wichtig: Das JA ist nur zuständig, wenn der KV kooperiert, ansonsten haben die auch keine Handhabe, da sie anders als das FG keine Urkunde ohne Unterschrift des KV ausstellen können.
3.) Sollte er trotz Urteil des FG nicht zahlen, erst dann kann durch den Richter die Pfändung erlassen werden
Hier sollte man sich zunächst einmal vernünftig beraten lassen. Heißt, bevor man deswegen erneut zum FG geht, dringend mit dem Anwalt reden, es gibt hier auch alternativ Möglichkeiten.

Anwalt zu teuer, da man kein Geld hat? Willkommen im Sozialstaat, geh zum nächsten Amtsgericht und beantrage PKH bzw einen Beratungsschein. Das kostet dich 10Euro und alle weiteren Kosten für 1 Verfahren trägt der Staat.

Anmerkung zur PKH: Das Geld kann bei Besserung der Situation vom Staat zurückverlangt werden. Das ganze geht (Nagel mich hier bitte nicht fest) ca. 3 oder 5 Jahre nach Urteilsverkündung.
U.u. holt sich der Staat das Geld auch beim KV wieder und du bist ganz raus.

Zitat von Samishi:
Wenn der KV den Unterhalt nicht zahlt.. 1.) Zum Jugendamt hin, Unterhaltsvorschuss und Unterstützung beantragen 2.) Unterhaltstitel durch JA, aber i.d.R. durchs Familiengericht beantragen Wichtig: Das JA ist nur zuständig, wenn der KV kooperiert, ansonsten haben die auch keine Handhabe, da sie anders als das FG ...

okay dankeschön für deine mühe

Zitat von Samishi:
) Zum Jugendamt hin, Unterhaltsvorschuss und Unterstützung beantragen

Das geht nicht, weil sie neu geheiratet hat.
Dann bekommt man kein Unterhaltsvorschuss mehr.

Man kann nur mit Anwalt gegen den Vater Klagen.
Verdient er aber zu wenig, muss er kein Unterhalt zahlen. Gibt da eine Grenze.
Erst wenn er so und so viel verdient, muss er zahlen.
Hat er weitere Kinder oder eine neue Frau, erhöht sich das auch noch.

Meine Frau ihr Erstgeborener ist auch von einem anderen und wir haben nie unterhalt gesehen.
Da wir später verheiratet waren, auch kein Unterhaltsvorschuss mehr.

Da hilft echt nur klagen, aber wenn er zu wenig hat, hat man wirklich Pech.

Mir war es aber egal, hab gerne die Vaterrolle und auch alles bezahlt.
Ist wie mein eigener Sohn immer gewesen.
Der Erzeuger hat sich eh nie gekümmert.

Zitat von Moelli80:
Das geht nicht, weil sie neu geheiratet hat.
Dann bekommt man kein Unterhaltsvorschuss mehr.

Die Heirat dürfte auf den Unterhaltsvorschuss keinen Unterschied machen, da der neue Mann keinen Einfluss auf den Unterhalt hat. (So wurde es uns damals vom JA erklärt)
Der Unterhaltsvorschuss ist ja für das Kind da und solange der Mann das Kind nicht adoptiert, ist er was Unterhalt angeht, komplett raus.
Zitat von Moelli80:
Verdient er aber zu wenig, muss er kein Unterhalt zahlen. Gibt da eine Grenze.
Erst wenn er so und so viel verdient, muss er zahlen.

Davon ging ich aus, da das JA schonmal Unterhaltsvorschuss gezahlt hat.
Habe gerade mal nachgeguckt, derzeit sind es min. 1370Euro die als Selbsterhaltungskosten - Schwelle für Unterhalt - gelten.
(Quelle: Internet btw)

Unbedingt ueber das familiengericht eine titulierung beantragen.

Selbst wenn er JETZT vielleicht nicht zahlen kann ist er somit einmal mehr verpflichtet sich berechnen zulassen und somit kannst du bei ausbleibendem unterhalt dir das auch rueckwirkend einklagen.

Hast du keinen titel, kannst nichts machen außer ihn staendig auffordern.

Ansonsten bis dahin kindergeldzuschuss antrag einfach mal stellen. Mehr als ablehnen koennen die ja nicht.


Hat er kontakt einen guten zu den kind/kindern? Wenn ich das erfragen darf?

Zitat von Samishi:
Der Unterhaltsvorschuss ist ja für das Kind da und solange der Mann das Kind nicht adoptiert, ist er was Unterhalt angeht, komplett raus.

Das stimmt nicht. Wenn sie heiratet, heiratet der neue mann das kind ja iwo mit ein. Somit ist der Mehrbedarf der mutter bestenfalls gedeckt und die unterhaltsvorschussstelle ist somit raus.
Falls geteiltes sorgereicht, bleibt dieses natuerlich bestehen.

Zitat von Knipsi:
Das stimmt nicht. Wenn sie heiratet, heiratet der neue mann das kind ja iwo mit ein. Somit ist der Mehrbedarf der mutter bestenfalls gedeckt und die unterhaltsvorschussstelle ist somit raus. Falls geteiltes sirgereicht, bleibt dieses natuerlich bestehen.

Okay, dann habe ich das falsch in Erinnerung. Ist fairer weise auch schon 5 oder 6 Jahre her, dass ich damit in Berührung kam.
Danke für die Aufklärung!

@Samishi bin auch raus aber bei mir wars so


@Knipsi

meine Tochter hat den kontakt zu ihm letztes jahr abgebrochen, da einiges passiert ist.
Ich habe bis Mai 24 UVG bekommen, danach im juli 24 hatten wir uns auf 300 Euro geeinigt, sogar mit Unterschrift von ihm. Dann plötzlich hat er nur 200 Euro überwiesen da er sagte er hat diesen monat nicht mehr, er zahlt im nächsten mehr sodass er den monat der fehlt abbezahlt. Ich sagte okay, ohne zu wissen das ein Großurlaub in Sylt statt findet und er mich angelogen hatte. Seit dem habe ich keinen unterhalt mehr bekommen und ich war blockiert.

Zitat von Samishi:
Die Heirat dürfte auf den Unterhaltsvorschuss keinen Unterschied machen, da der neue Mann keinen Einfluss auf den Unterhalt hat. (So wurde es uns damals vom JA erklärt)
Der Unterhaltsvorschuss ist ja für das Kind da und solange der Mann das Kind nicht adoptiert, ist er was Unterhalt angeht, komplett raus.

Bei uns war es direkt nach der Hochzeit, da wurde der Unterhaltsvorschuss nicht mehr gezahlt.
Aufgrund der Hochzeit.

Ist aber auch schon 17 Jahre her.

@060123 ai das tut mir leid zu lesen,dass es so kompliziert ist

Denn bleibt halt nur nich titel per familiengericht. Dem kann er sich denn nicht entziehen.

A


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