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Zitat von Islandfan:
Hier liegt es aber nicht vor und da der TE Einkommen hat, wird es als Bedarfsgemeinschaft gesehen und somit auch kein Bürgergeld geben.

Moooment.
Aber das kann man pauschal nicht sagen. Das kommt auf die Höhe des Einkommens an. Und lässt man am besten ausrechnen. Wir kennen ja sein Einkommen nicht...

Zitat von Dunkelbunte:
Moooment. Aber das kann man pauschal nicht sagen. Das kommt auf die Höhe des Einkommens an. Und lässt man am besten ausrechnen. Wir kennen ja sein Einkommen nicht...

Ja das stimmt. Wenn er selbst nicht so viel hat, dann könnte sie es beantragen. Kenne mich mit ALG 1 und Krankengeld noch ganz gut aus von meiner Beschäftigung bei der Arbeitsagentur, aber mit ALG 2 kenne ich mich nicht aus.

A


Ehefrau hat eine Krise / kann nicht arbeiten & Schulden

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Es gibt Rechner im Internet.
Aber wenn man zu einer Beratungsstelle geht, bekommt man gesicherte und noch mehr Infos. Ist wahrscheinlich am effektivsten.

@Dunkelbunte Habe schon gerechnet, ich verdiene zu viel, werden keine Ansprüche auf ALG2 haben.

Wenn Sie selbstständig sind und Ihr Geschäft nicht (mehr) genug Geld einbringt, können Sie wie bisher auch Bürgergeld als Grundsicherung beantragen. Ihre Selbstständigkeit müssen Sie nicht aufgeben.

Als arbeitsloser Selbstständiger kannst du Arbeitslosengeld-I beantragen, wenn du innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten vor deiner Arbeitslosmeldung noch ein Jahr lang in einem regulären Arbeitsverhältnis beschäftigt warst und in die Sozialversicherung eingezahlt hast. Du hast dann einen Anspruch auf ALG-I.

Gegoogelt

Zitat von Greenhouse:
@Dunkelbunte Habe schon gerechnet, ich verdiene zu viel, werden keine Ansprüche auf ALG2 haben.

Wohngeld vllt?

Mal abgesehen davon, dass seit diesem jahr Bürgergeld ist, gibtr es mittlerweile auch etwas andere Voraussetzungen. hat keine 5 Minuten gebraucht grundlegende Antworten zu finden:
Haben Selbstständige Anspruch auf Bürgergeld? Auch als Selbstständige*r können Sie Bürgergeld beantragen. Voraussetzung ist, dass Ihre Geschäfte nicht mehr genug Gewinne einbringen, um Ihnen ein Leben über dem Existenzminimum zu sichern. Das schließt auch Ihre Angehörigen mit ein, die mit Ihnen zusammenleben. (https://instart.de/schulden/buergergeld)

Link Bürgergeld Voraussetzungen: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo...-vermoegen

Link Leistung zur Eingliederung Selbstständiger: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo...staendigen

zusätzlich gibts da auch Rechner, wo man berechnen kann, ob man Leistungen beziehen kann/darf und in welcher Höhe (auch Selbstständig): https://www.buerger-geld.org/rechner/

Wer suchet der findet ...

Stimmt, wenn sie vor der Selbständigkeit beschäftigt war, dann ginge ALG 1, wenn lange genug eingezahlt wurde und es nicht länger als 4 Jahre her ist.
Falls nicht, würde ich die Selbständigkeit erst mal abmelden und dadurch würden sich die Krankenkassenbeiträge von 520 auf 220 reduzieren. Seid ihr verheiratet? Dann könnte sie sich sogar kostenlos in deiner Familienversicherung mitversichern lassen.




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