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Vergiss nicht. Passieren kann immer was. Du bist dann schlicht nicht versichert und das kann dann durchaus teuer kommen, wenn Du Pech hast. Muss nicht passieren, aber riskieren würde ich es nicht.
Dann hast Du nämlich noch n Problem mehr an der Backe, aber wofür Du verantwortlich bist - zu 100%.

Dann hab ich ja einen einfachen Grund, warum ich morgen nicht komme. Sage dem Chef, geht nicht, hab doch die AU, wenn da was passiert. Mein Zeugnis soll er mir per Post schicken.

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Bekloppte Gesetze bzgl Krankengeld

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Jessas, Kyro. Du bist im Recht. Wenn er fordert, dass Du trotz AU zur Arbeit zu kommen hast, macht er sich strafbar!

Falls wer Ahnung von Euch mit der Steuer hat
Ich habe bei mir ein U1 bei Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn. Kann es damit zusammenhängen, dass ich Ende des Jahres krankgeschrieben war? Ich hatte meine letzte AU vor +10 Jahren oder so.
Wie regelst Du denn sowas, Kyro? Hast Du bei Dir da auch sowas stehen auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung? Haut das hin oder könnte das was anderes sein, wo ich erstmal nachfragen muss?

Zitat von holger014:
Ich habe bei mir ein U1 bei Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn. Kann es damit zusammenhängen, dass ich Ende des Jahres krankgeschrieben war?


Das ist erst dann relevant, wenn man krank geschrieben ist und Krankengeld bekommt. Wenn man krank geschrieben ist innerhalb der 6-Wochenfrist, in der die Lohnfortzahlung läuft, gilt das nicht als Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn.

Danke für die Info. Dann werde ich da mal anfragen, was das soll ,denn ich war 2 Wochen krank und habe sonst nicht gefehlt!

U 1 oder U 2 ist eigentlich eine Umlage, die der ArbeitGEBER bezahlen muss. Und zwar an die Knappschaft.
http://de.wikipedia.org/wiki/Umlage_U1

Danke, Pumuckl. Ich habe dennoch zur Sicherheit unsere Personalabteilung mal per mail gefragt, was sie dazu sagen. Ist eben für mich neu, da ich ewig nimmer krankgeschrieben war.

Das mit den Us hat pumuckl ja schon erklärt. Hab ich bis heute noch nie von gehört.

In meiner Steuererklärung habe ich in der Anlage N in Zeile 30 (Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung) die Dauer der AU und den Grund AU angegebe. Des weiteren habe ich an entsprechender Stelle die Einnahmen aus Lohnersatzleistungen (Krankengeld) angegeben. Ich weiß nicht mehr geneau wo, ob im Hauptvordruck oder auch in Anlage N.

Aber das ist ja bei Holger nicht der Fall. Ich denke, dass das schon so sein wird, dass das lediglich den Arbeitgeber betrifft und nicht den Arbeitnehmer.

Mal schauen. Danke Euch auf alle Fälle. Wieder ein paar graue Haare mehr bekommen.

Man hat mir nun einen neuen Bescheid zukommen lassen, dieses Mal ohne das ominöse U1.

Siehst du. Das betraf dann nur den Arbeitgeber. Mein Mann bringt auch immer so ein wüstes Formular von seinem Arbeitgeber mit. Solche Dinge beachte ich aber gar nicht. Das Finanzamt bekommt ja inzwischen eh von den Arbeitgebern alles Relevante online übermittelt.

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