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Hallo,

kann man seinen Arzt verklagen, wenn diese Fehldiagnosen erstellt? Bzw. diese auch noch an andere Ärzte weitergibt?

18.01.2018 21:12 • 25.01.2018 #1


6 Antworten ↓

Kann man nicht so pauschal sagen. Machen kann man viel, was dabei rum kommt ist wieder eine andere Geschichte. Wurde die Fehldiagnose vom entsprechenden Arzt denn korrigiert und sind dir Schäden entstanden durch den Fehler? Irren ist erstmal menschlich und Ärzte sind auch erstmal Menschen und nicht die unfehlbaren Götter in Weiß.

A


Behandlungsfehler und Klage

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Wovon genau sprechen wir hier? So pauschal kann man darauf nicht antworten.

Theoretisch geht alles.
Aus dem Behandlungsvertrag, den der Arzt mit dir abschließt, ergeben sich Pflichten, die er dir gegenüber erfüllen muss. Wenn er diese Pflichten verletzt, kann er sich schadensersatzpflichtig machen; vorausgesetzt, dir ist ein Schaden entstanden.
Wie gesagt: theoretisch.
Maßgeblich sind bei sowas - wie immer - die Umstände des Einzelfalls, so dass ein Anwalt wohl der beste Ansprechpartner für dich wäre.

Ich werde es dann mit'm Anwalt klären.

Ich würde dir grundsätzlich dazu raten (in Zukunft) wenn du dich egal von welchem Facharzt behandeln lässt KEINE Schweigepflichtsentbindung zu unterschreiben und dir die Behandlungsakte zeigen zu lassen und deine Befunde. Wenn du einen Hausarzt deines Vertrauens hast würde ich eine extra Erklärung schreiben, dass die Befundübermittlung nur an diesen erfolgen darf.
Kennst du die unabhängige Patientenberatung? Da kann man sich meines Wissens nach telefonisch von nem Anwalt beraten lassen vielleicht wäre das was für dich...
Viel Glück

Unterschrieben habe ich derartiges noch nie. Aber Ärzte kommunizieren auch so miteinander. Unabhängige Patienten-Beratung ist mir neu.
Hausärzte haben zu viel Macht. Wird Zeit ihnen diese abzunehmen...




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