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Hallo (:
Und zwar geht es darum dass ich aus psychischen Gründen meine Ausbildung nicht fortsetzen kann, (Entfernung,Trennungsangst usw)
Ich hatte mit meiner Schule eig geklärt dass mein Vertrag dann aufgehoben wird und Ich, bis ich etwas neues habe, mich erstmal arbeitslos melde meine Therapie quasi vollzeit durchziehe
Kann ich aber direkt nach der Aufhebung Arbeitslosengeld beantragen? Oder hab ich da auch erstmal Sperre?

Bin da leicht überfragt

06.11.2015 15:02 • 06.11.2015 #1


1 Antwort ↓

Du kriegst eine Sperre. Darum werden Aufhebungsverträge so gerne gemacht. Wenn dir dein Arbeitsgeber kündigt, wäre das anders. Allerdings könnte der Arbeitgeber da Probleme bekommen, denn Kündigungen haben ihre rechtlichen Grundlagen, die einzuhalten sind, bzw. bei Auszubildenden sehr schwierig sind.

Da du an einer Krankheit leidest, wäre der Gang zu einem Anwalt das vernünftigste, bzgl. Kündigung. Krankmeldung beim Arzt.

Es geht hier einerseits um rechtliche und anderseits um Versorgungsfragen. Und Arbeitslosengeld steht einem auch nur zu, wenn man eine bestimmte Zeit gearbeitet hat.

Mach dich erst mal schlau, was für dich da infrage kommt, und was vernünftig ist.




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