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Mein AG wird mich nun nach dem BEM Gespräch kündigen. Ich melde mich dann arbeitssuchend bei der AfA. Wird dann gleich das ALG1 berechnet und mir mitgeteilt, auch wenn ich noch Krankengeld beziehe oder erfolgt Berechnung erst nach Aussteuerung?
Liebe Grüße
Frank-Michael

19.09.2024 07:43 • 19.09.2024 #1


5 Antworten ↓


@Funker Es könnte sein, dass das Arbeitsamt Deine Arbeitslosmeldung gar nicht annimmt, weil halt noch kein Zeitpunkt bestimmt werden kann, ab dem Du dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen kannst. War bei mir vor ein paar Jahren jedenfalls so.

Warte am besten erstmal die Kündigung ab, damit Du was Handfestes hast. Dann ruf mal die Hotline vom Arbeitsamt an, wie es nun weitergehen soll.

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Kündigung und AfA

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@Funker Hallo. Wenn Du zum Zeitpunkt der Kündigung im Krankenstand bist und Dich auch weiterhin krankschreiben lässt dann läuft das Krankengeld weiter. Trotz allem würde ich mich auch einmal bei der AfA erkundigen, ob sie schon eine Arbeitslosenmeldung wünschen. Normal wird diese 3 Mon vor der Aussteuerung gestellt.

@Funker ich hatte ja in Deinem BEM Thread schon was geschrieben.
Bezüglich der Aussteuerung wirst Du rechtzeitig von der Krankenkasse ein entsprechendes Schreiben bekommen, mit der Handlungsempfehlung Dich bei der AfA zu melden. Dieses Schreiben will die AfA dann ja auch sehen. Wenn Du über die Aussteuerung weiter Arbeitsunfähig sein solltest, wird vom MD der AfA genau dies geprüft und gegebenenfalls auch festgestellt und in einem Gutachten dokumentiert. Bist Du weiter tatsächlich arbeitsunfähig greift die Nahtlosigkeit und Du bekämst ALG1. Natürlich würde dann die AfA eine Aufforderung an Dich senden, einen Rehaantrag bei der DRV zu stellen und im Rahmen der Mitwirkungspflicht musst Du das dann machen. Wie es dann weitergeht weiß man vorher nicht und muss dann eben auf das reagieren, was einem begegnet, beziehungsweise gefordert wird.

Danke Euch allen für die aufschlussreichen Antworten. Wenn ich nach 18 Monaten AU ausgesteuert werde, erfolgt dann noch eine vernünftige Berechnung des ALG1 oder wird dann geschätzt? War da nicht was mit 150 Tagen Einkommen?
Liebe Grüße
Frank-Michael

@Funker Geschätzt wird gar nichts. Die AfA lässt sich dann von Deinem Arbeitgeber Dein Gehalt der letzten x Monate angeben zzgl Prämien, Weihnachts/Urlaubsgeld und daraus ergibt sich dann das Alg1. Ich weiss nicht mehr aus wievielen Monaten....aber das kann man auch sehr gut auf der Internetseite der AfA nachlesen.




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