Hallo Diddl,
ganz konkrete Auskünfte kann ich Dir auch nicht erteilen, ich weiß nur,dass es einige Faktoren gibt, die bei der Berechnung (z.B. von Alg 2 Leistungen oder Sozialgeld) zur Geltung kommen, z.B.
- Wieviel Dein Mann verdient , wenn das laut Bedarfsrechnung für Euch beide ausreicht, dann habt ihr keinerlei Ansprüche. Ich sage IHR weil Ihr für sämtliche Stellen, Behörden und Ämter eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bildet und zusammen berechnet werdet.
- ob Du für mindestens drei Std täglich (theoretisch/praktisch) eine Tätigkeit ausüben KÖNNTEST...das kann auch in einer speziellen Einrichtung oder Fördermaßnahme für psychisch kranke Menschen sein...
- ob Du vor Deiner Erkrankung z.B. Versicherungspflichtig berufstätig warst, eine Ausbildung abgeschlossen hast usw. (dann könntest Du vielleicht eine kleine Berufsunfähigkeitsrente beantragen)
Ich rate Dir, den sozialen Dienst in der Klinik, in der Du warst zu kontaktieren, die wissen da wesentlich besser bescheid und können auch anhand der Diagnose und Arbeitsunfähigkeitsbescheinung (befristet?) sagen, welche Stelle da für Dich jetzt in Frage kommt...weiterhin ist es auch wichtig, rauszufinden, inwiefern sich Deine z.B. Zwangserkrankung während der Therapien und des stationären Aufenthalts verbessert oder verschlimmert hat...denn mit einem würde ich auf jeden Fall rechnen, sobald Du von irgendeiner Stelle finanzielle Zuwendungen erhälst oder diesbezüglich Anträge stellst, wird diese Stelle auch ein Auge drauf haben, dass sich Dein Zustand dahingehend verbessert, dass Du selbst für einen Zuverdienst sorgen kannst...was immer das im Einzelfall bedeutet...
Könntest Du Dir vorstellen, z.b. eine Umschulung oder andere Weiterbildungs/Forbildungsmaßnahme zu machen? Hat sich denn schon mal die Krankenkasse mit Dir wegen z.B. ner beruflichen Integrationsmaßnahme in in Verbindung gesetzt?
22.06.2008 09:42 •
#2