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Hallo,

mir wurde eine Verlängerung der Psychotherapie abgelehnt. Es war meine erste bei diesem Therapeut.
Ich möchte Einspruch einlegen, weiß aber nicht so recht was man da schreibt.
Wichtig ist, dass drin steht, dass mir die Stunden sehr gut tun und ich noch unbedingt Bedarf habe.
Reicht das schon?

Danke und liebe Güße!

02.08.2016 17:34 • 16.08.2016 #1


12 Antworten ↓


Hallo Superflausch,

kennst Du die Gründe für die Ablehnung? Denke, das wäre wichtig, um entsprechende Gegenargumente anbringen zu können. Hast Du schon mit Deinem Therapeuten darüber gesprochen?

LG, Martina

A


Ablehung Psychotherapie

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hier findest Du alles was der Widerspruch enthalten muss, musst nur die richtigen Abschnitte raussuchen für Dich und Deine Daten entsprechnd einfügen

http://www.widerspruch.org/widerspruch- ... -solltest/

Was sich immer gut macht, ist, mit dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit (wenn man noch arbeiten kann) oder mit dem Wiedererlangen derselben (wenn man krankheitsbedingt derzeit nicht arbeitet) zu argumentieren. Menschen im Dauerkrankenstand oder in der Arbeitslosigkeit kommen dem System teurer als Arbeitsfähige mit Therapie.

Hallo,

nein, ich kenne die Gründe nicht. Aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen warum. Ich war bis auf 1 mal immer pünktlich da. Und da war ich erkältet und habe rechtzeitig vorher abgesagt.

Werde meinen Psychologen morgen mal anrufen.

Ja, rufe den Therapeuten mal an. Ihr solltet Euch da schon abstimmen. Zwei Fragen, die Du Dir selbst stellen solltest sind:

Hat die Therapie bisher Positives bewirkt und wenn ja, was genau?
Welche Ziele möchtest Du innerhalb der Therapie noch erreichen?

So etwas möchten diese (Ober)Gutachter immer gerne wissen!

LG, Martina

Hallo Martina,

Also ich kann das direkt mit rein schreiben, was mir die Therapie bis jetzt gebracht hat und wohin ich kommen möchte?

Ja klar, das sind doch die wichtigsten Fragen im Rahmen einer Therapie. Aber beschreibe das schon konkret, nicht so vage alá das tut mir gut.

Vielleicht kannst Du den Widerspruch auch zusammen mit Deinem Therapeuten verfassen. Besprich Dich auf jeden Fall morgen mit ihm.

LG, Martina

ich würd gar nicht zu viel Persönliches da einfließen lassen, das interessiert die von der Kasse doch sowieso nicht. ich würd einen Widerspruch schreiben der der Rechtsnorm entspricht. Link dazu hab ich Dir ja grade gepostet. und zwar binnen 14 Tagen, weil solang hast Du Zeit auf einen Bescheid mit Widerspruch zu reagieren. nach der Frist von 14 Tagen ist der Widerspruch unwirksam.

Bei mir steht unten auf dem Schrieb 1 Monat Zeit.

Hallo,

ich habe jetzt der Kasse einen Brief geschrieben wo ich da gelegt habe wieso ich weiterhin eine Therpaie benötige.
Jetzt habe ich einen Brief der Krankenkasse bekommen,wo diese um eine Stellungnahme meines Therapeuten bitten.
Jedoch hat mir mein Therapeut klipp und klar gesagt, dass er das nicht macht ( was ich auch volkommen verstehe ) dass er sonst nur noch am Stellungnahmen schreiben wäre.

Hat noch jemand nen Rat was ich trotzdem noch machen könnte, oder bringt das jetzt nichts mehr da nochmal aktiv zu werden?

Danke und liebe Grüße!

Finde ich unfair von deinem Therapeuten, dass er sich da weigert! Er bräuchte ja nur ein paar Zeilen schreiben und das bestätigen, was du geschrieben hast. Vielleicht kannst du ihn dazu überreden, dass du die Stellungnahme selbst verfasst und er nur noch seine Unterschrift darunter setzt? Sonst soll er dir die Zeit, die er fürs Schreiben braucht, halt von deiner Therapiestunde abziehen, für die er ja bezahlt wird.

Hallo Juwi,

das selber zu verfassen kannste vergessen. Das muss ein Arzt schreiben. Da werden Begriffe benutzt die ich als Laie nicht kenne.
Ich verstehe das, er hat mir das erklärt. Er hat einfach nicht die Zeit für solche Sachen.
Jemand eventuell ne andere Idee?

A


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