Folgende Situation:
Ich bin aktuell seit einiger Zeit krank geschrieben und beziehe entsprechend Krankengekd von der Krankenkasse.
Nun bin ich während des Krankengeldbezuges Arbeitslos / gekündigt worden.
Ein Anruf beim Arbeitsamt ergab dass ich mich solange ich krank geschrieben bin nicht bei denen melden muss, da ich ja im Krankengeldbezug stehe und die such daher für mich nicht interessieren.
Erst wenn ich wieder Arbeitsfähig wäre müsste ich mich bei denen melden……
Soweit so gut schonmal….
Nun ist es so dass ich wegen einer anderen Krankheit krankgeschrieben werde und die eigentliche große Krankschreibung ausläuft.
Muss ichmich dann vorher beim Arbeitsamt melden, da ja theoretisch eine Lohnfortzahlung greifen würde, die es wegen der Arbeitslosigkeit nicht gibt, oder wird wegen der anderen Erkrankung das Krankengekd einfach weitergezahlt, auch trotz anderer Diagnose ?
Der Hintergrund:
Meine derzeitige Krankschreibung läuft in wenigen Wochen aus.Ich würde aber gerne noch einen kleinen Naseneingriff machen lassen, weswegen ich ebendfalls krank geschrieben werden würde.
Muss ich mich nun vorher bei Auslaufen der 1. Krankschreibung beim Arbeitsamt melden, oder erst nach der anderen Krankschreibung, Sprich läuft das Krankengeld trotzdem weiter, oder nicht ?
Gestern 18:32 • • 20.02.2025 #1