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Mal sehen ob es hier Experten für mein Thema gibt….

Folgende Situation:
Ich bin aktuell seit einiger Zeit krank geschrieben und beziehe entsprechend Krankengekd von der Krankenkasse.

Nun bin ich während des Krankengeldbezuges Arbeitslos / gekündigt worden.
Ein Anruf beim Arbeitsamt ergab dass ich mich solange ich krank geschrieben bin nicht bei denen melden muss, da ich ja im Krankengeldbezug stehe und die such daher für mich nicht interessieren.

Erst wenn ich wieder Arbeitsfähig wäre müsste ich mich bei denen melden……

Soweit so gut schonmal….
Nun ist es so dass ich wegen einer anderen Krankheit krankgeschrieben werde und die eigentliche große Krankschreibung ausläuft.

Muss ichmich dann vorher beim Arbeitsamt melden, da ja theoretisch eine Lohnfortzahlung greifen würde, die es wegen der Arbeitslosigkeit nicht gibt, oder wird wegen der anderen Erkrankung das Krankengekd einfach weitergezahlt, auch trotz anderer Diagnose ?

Der Hintergrund:
Meine derzeitige Krankschreibung läuft in wenigen Wochen aus.Ich würde aber gerne noch einen kleinen Naseneingriff machen lassen, weswegen ich ebendfalls krank geschrieben werden würde.

Muss ich mich nun vorher bei Auslaufen der 1. Krankschreibung beim Arbeitsamt melden, oder erst nach der anderen Krankschreibung, Sprich läuft das Krankengeld trotzdem weiter, oder nicht ?

Gestern 18:32 • 20.02.2025 #1


12 Antworten ↓


Ich wurdeauch wegen Krankheit gekündigt und brauche mich erst beim Arbeitsamt zu melden wenn ich wieder gesund bin.
In deinem speziellen Fall würde ich mal mit der Krankenkasse sprechen. Denn entscheidend ist ja auch ob die weiter zahlen.

A


Krankschreibung und Arbeitslos

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@Karimma
Genau, so geht es mir auch…,

die Frage ist nur wie es sich bei einer unmittelbaren Folgekrankmeldung wegen anderer Krankheit verhält….

Ich würde vermuten, dass du durch die neue Erkrankung 6 Wochen Arbeitslosengeld erhalten würdest, da die Krankengeld Abrechnung nach Krankheitsbild anfällt und bei neuer Erkrankung erst nach 6 Wochen greift.

@Urkelwurkel
Das würde dann ja bedeuten dass ich mich zwingend vor der 2.Krankschreibung Arbeutslos melden müsste…..

korrekt

Ja, du musst dich beim Arbeitsamt melden.
Neue Krankheit, keine Anrechnung einer Vorerkrankung, kein Krankengeld.

Bist du bereits 72 Wochen krankgeschrieben? Wenn ja, gibt dir deine Krankenkasse frühzeitig Bescheid, dass du ausgesteuert bist und du dich beim Arbeitsamt melden musst.

@Violetta Das muss er auch ohne 72 Wochen wenn eine au ausläuft und sie nicht weiter verlängert wird.

Weil @Partychr ja theoretisch dadurch dass die au nicht verlängert wird also offiziell nach den 6 wochen dann erstmal als gesund gilt. Weil rechtlich kann er ja gar nicht wissen ob er dann wieder ausfällt, selbst wenn er dann nen Eingriff machen lässt weil man ja nicht Weiss wie lang die au dann geht etc.

Also: vor Ablauf der 6 wochen und vor dem Eingriff musst du dich beim Amt melden und sobald du die neue au da ist diese ans Amt senden.

Zitat von Partychr:
Soweit so gut schonmal….
Nun ist es so dass ich wegen einer anderen Krankheit krankgeschrieben werde und die eigentliche große Krankschreibung ausläuft.

Heißt das, dass du wegen der ersten Erkrankung schon fast 72 Wochen krankgeschrieben bist?

Zitat von WayOut:
Das muss er auch ohne 72 Wochen wenn eine au ausläuft und sie nicht weiter verlängert wird.

Klar, aber trotzdem bekommt er frühzeitig- falls er schon fast 72 Wochen krank geschrieben ist - von der Krankenkasse Bescheid, dass er sich beim Arbeitsamt melden muss, damit er weiter Zahlungen erhält.
Bei mir war es so

@Violetta stimmt, ich hatte irgendwie nen kürzeren Zeitraum im Kopf aber er hat nicht geschrieben wie lang er schon im Krankengeld ist. Absolut richtig von dir

@WayOut
Kein Ding, ist mir schon oft passiert, dass ich Sachen überlesen habe.

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Prof. Dr. med. Ulrich Hegerl
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