Zitat von Paul101:Das grenzt doch an gesetzlich geschützter Vergewaltigung.
Sehe ich ganz genau so. Allerdings ist dieser Punkt sicherlich nur ein Aspekt unter vielen im Falle eines tatsächlich ausgefochtenen Rechtsstreits. Von daher würde ich der Äußerung des Mannes nicht allzu viel Bedeutung beimessen.
14.06.2023 11:46 • x 2 #21