In der Regel werden Befunde die älter als drei Jahre sind, keine Berücksichtigung erfahren, außer sie deuten auf eine nicht mehr zu erwartende Genesung hin. Beispielsweise wenn Gliedmaßen fehlen oder eben eine tatsächlich chronische Erkrankung vorliegt. Ob es reicht, sich jetzt eben schnell mal bei einem Arzt vorzustellen, der einem etwas befundet, wenn es über längere Zeit nichts aktenkundiges gibt, kann ich nicht einschätzen. Über Jahre krank zu sein, ohne Befunde zu haben, könnte aber eben zumindest die Glaubwürdigkeit anzweifeln lassen. Nun ist aber in Deutschland niemand gezwungen zum Arzt zu gehen, wenn er krank ist. Das man dann keine Befunde vorlegen kann, ist dann zwangsläufig so. Die Gesetze bezüglich Leistungen, die man in Anspruch nehmen möchte, sind aber nunmal darauf ausgelegt, dass man begründeten Anspruch auf Leistungen im Zweifelsfall nachweisen muss und dann ist es ein Vorteil, wenn man es auch kann.
26.03.2024 14:01 •
#21