wieder arbeitsfähig zu sein.
Nun bekam ich von Krankenkasse 2 Antrage.
Einen für die Teilhabe am Arbeitsleben und einen Rehaantrag.
Fakt ist aktuell das ich von Renteninformation 11/22 drei Rentenbeträge habe.
Am Höchsten wäre - die volle Erwerbsunfähigkeitstrente
mittlere Wert - meine Altersrente ohne Abzüge zum 01.04.25
unterer Wert - Rente zum 01.04.23 mit 7,2 % Abschlag
In Rehaantrag werde ich Wunschklinik Bad Dürkheim angeben, da ich da schon 4 x gewesen bin und die mich kennen.
Sollte es dort die Einschätzung geben das ich Erwerbsunfähig bin, wird ja anscheinend mein Rehaantrag in eine
Rentenantrag umgewandelt. Selbst wenn ich noch für mindestens 3 Stunden arbeitsfähig begutachtet werde, könnte ich
diese in keinem Job aufgrund der Panikattacken /Depresson ausführen.
Dann kommt es darauf an wie mich nach Klinikentlassung die Rentenversicherung einstuft, volle oder teilweise
Erwerbsminderungsrente.
Wenn ich volle EM erhalte, wäre ich abgesichert bis zur Altersrente.
Bekomme ich jedoch nur die teilweise, in diesem Fall 50% , wäre ich ja da ich nicht mehr arbeiten kann,
finanziell schlechter gestellt als wenn ich die aufgrund Schwerbehinderung vorgezoge Rente mit Abschlag erhalten würde.
Muß ich die teilweise annehmen, oder kann ich dies umwandeln?
Diese Frage treibt mich seit Tagen um.
Vielleicht gibt es unter Euch da einen Fuchs wo sich im Sozialrecht auskennt
09.03.2023 19:39 • • 10.03.2023 x 1 #1