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Ich bin seit Juni krank geschrieben und ich schaffe es nicht mehr, da noch weitere Erkrankungen dazu kamen,
wieder arbeitsfähig zu sein.
Nun bekam ich von Krankenkasse 2 Antrage.
Einen für die Teilhabe am Arbeitsleben und einen Rehaantrag.

Fakt ist aktuell das ich von Renteninformation 11/22 drei Rentenbeträge habe.

Am Höchsten wäre - die volle Erwerbsunfähigkeitstrente

mittlere Wert - meine Altersrente ohne Abzüge zum 01.04.25

unterer Wert - Rente zum 01.04.23 mit 7,2 % Abschlag


In Rehaantrag werde ich Wunschklinik Bad Dürkheim angeben, da ich da schon 4 x gewesen bin und die mich kennen.

Sollte es dort die Einschätzung geben das ich Erwerbsunfähig bin, wird ja anscheinend mein Rehaantrag in eine
Rentenantrag umgewandelt. Selbst wenn ich noch für mindestens 3 Stunden arbeitsfähig begutachtet werde, könnte ich
diese in keinem Job aufgrund der Panikattacken /Depresson ausführen.

Dann kommt es darauf an wie mich nach Klinikentlassung die Rentenversicherung einstuft, volle oder teilweise
Erwerbsminderungsrente.

Wenn ich volle EM erhalte, wäre ich abgesichert bis zur Altersrente.
Bekomme ich jedoch nur die teilweise, in diesem Fall 50% , wäre ich ja da ich nicht mehr arbeiten kann,
finanziell schlechter gestellt als wenn ich die aufgrund Schwerbehinderung vorgezoge Rente mit Abschlag erhalten würde.

Muß ich die teilweise annehmen, oder kann ich dies umwandeln?

Diese Frage treibt mich seit Tagen um.
Vielleicht gibt es unter Euch da einen Fuchs wo sich im Sozialrecht auskennt

09.03.2023 19:39 • 10.03.2023 x 1 #1


10 Antworten ↓


Zitat von Panikker:
Wenn ich volle EM erhalte, wäre ich abgesichert bis zur Altersrente.

Wenn ich die volle EM erhalten würde, würde ich nicht weit kommen.
Du bist 62, wieviel Jahre hast Du voll? Hast Du Dich bei der Rentenversicherung
richtig beraten lassen? Ich weiß nicht, ob man die EM abschlagen kann, ich möchte
sie nicht haben, ich dürfte dann ja nicht mehr arbeiten gehen und was ich bekomme,
ist ein Hungerlohn. Obwohl ich 35 Jahre voll habe. Ich kenne mich auch nicht 100% aus,
habe aber jetzt mich in die ganze Materie hineingelesen. Ich darf oder könnte am 1.11.25
in den Vorruhestand gehen, mit 13,2 % Abzüge, das werde ich wohl machen.

A


Welche Rente/ Schwerbehindert/ Reha

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Ich bin 46 Jahre rentenversichert.
Ich ging davon aus, dass die voll EM Rente viel höher ist bei ALLEN als die spätere Altersrente ohne Abschläge.

Zitat von Panikker:
Diese Frage treibt mich seit Tagen um.

Warte doch erstmal ab, was bei der Reha rauskommt und ob sie dir überhaupt anbieten die Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Es gibt dort auch Mitarbeiter, die einen genau zu diesen Themen beraten.

@Panikker
Hast du einen GdB?

@ schlaflose
Ich bin gerne vorbereitet auf Dinge die möglich sind.
Da die Reha aktive Mitarbeit des Patienten verlangt, werde ich die Erwerbsminderung ansprechen.

@ Violetta
Habe 50 % GdB

Besorge dir einen Beratungstermin in einer Rentenberatungsstelle.

Ausserdem kann ich dir das Forum der Deutschen
Rentenversicherung empfehlen.

Ich wurde von der Arbeitsagentur zur Begutachtung in eine Reha geschickt.
Gleich am Anfang wurde ich dort gefragt, was ich denn wolle (arbeiten oder in die Rente gehen).
Dementsprechend ist dann auch das Gutachten ausgefallen.

Mit der EM Rente darf man arbeiten gehen, bei der vollen 3 Stunden am Tag und bei der halben 6 Stunden am Tag.

Wenn du einen GdB von 50 hättest, könntest du in deinem Alter 72 Wochen krank feiern, 2 Jahre arbeitslos sein und dann Rente beantragen. So hat mir es das Rentenamt empfohlen. So habe ich es auch gemacht. Seit März 2022 bin ich in Rente, mit geringen Anzügen, wegen des GdBs von 50

Dundun....danke für Forum Tipp.

Violetta erstaunlich dass du die Zeiten ausschöpfen konntest.
Üblich ist doch dass Krankenkasse nach gewisser Zeit in Reha schicken.
Und wenn dort kein EM Rentenantrag eingeleitet wird, spätestend der Jobcenter dann
daruf drängt.

@Panikker
Das war bei mir wirklich nicht so. Die haben mich alle in Ruhe gelassen

A


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