Hallo Zusammen
Vllt kann mir ja jemand weiterhelfen. Ich bin aktuell auf Reha und habe bei der Rentenversicherung Übergangsgeld beantragt. Jetzt ist meine Frage…wie errechnet sich das. Übergangsgeld sind ja meine ich 68% des letzten Nettoarbeitsentgeltes. Vor der Reha habe ich allerdings seit August 2023 ALG 1 im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung erhalten, nachdem ich ausgesteuert wurde. Heißt das dann, dass ich dann 68% vom ALG 1 bekomme, was extrem schwer zu stemmen wäre? Oder gibt es da irgendwelche anderen Regelungen, das das ähnlich ausfällt wie ALG 1?
Vllt kann mir ja jemand weiterhelfen. Ich bin aktuell auf Reha und habe bei der Rentenversicherung Übergangsgeld beantragt. Jetzt ist meine Frage…wie errechnet sich das. Übergangsgeld sind ja meine ich 68% des letzten Nettoarbeitsentgeltes. Vor der Reha habe ich allerdings seit August 2023 ALG 1 im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung erhalten, nachdem ich ausgesteuert wurde. Heißt das dann, dass ich dann 68% vom ALG 1 bekomme, was extrem schwer zu stemmen wäre? Oder gibt es da irgendwelche anderen Regelungen, das das ähnlich ausfällt wie ALG 1?
23.05.2024 13:14 • • 14.07.2024 #1
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