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S
Hallo Zusammen

Vllt kann mir ja jemand weiterhelfen. Ich bin aktuell auf Reha und habe bei der Rentenversicherung Übergangsgeld beantragt. Jetzt ist meine Frage…wie errechnet sich das. Übergangsgeld sind ja meine ich 68% des letzten Nettoarbeitsentgeltes. Vor der Reha habe ich allerdings seit August 2023 ALG 1 im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung erhalten, nachdem ich ausgesteuert wurde. Heißt das dann, dass ich dann 68% vom ALG 1 bekomme, was extrem schwer zu stemmen wäre? Oder gibt es da irgendwelche anderen Regelungen, das das ähnlich ausfällt wie ALG 1?

23.05.2024 14:14 • 14.07.2024 #1


2 Antworten ↓


M
Wie das in dem Fall genau läuft kann ich zwar nicht beantworten, aber ich denke mal die gehen von deiner letzten Arbeit aus.
ALs kleiner Tipp am Rande: Meist haben Krankenhäuser und evtl Reha-Stellen Sozialarbeiter, die dir das beantworten können. Wenn du bei dir keinen hast, gibt sauch freie Beratungsstellen die du googlen kannst.
Viel Glück!

23.05.2024 15:11 • #2


W
@Marc_Sky Moin - falls das noch aktuell ist - ich glaube Du bekommst dann einfach den ALG1 Satz!

14.07.2024 07:23 • #3