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Bei mir ist gerade die Ka*ke am dampfen.
Ich brauche dringend Rat.
Und zwar wenn ich meine AU am Montag annuliere bzw mich gesund schreiben lasse, mein Krankengeld ja sofort erlischt und ich wieder volles ALG 2 erhalte, hat das Auswirkungen auf meinen Rentenantrag?

Ich bin im Widerspruch da er abgelehnt wurde und warte auf die Antwort.

Bitte keine Nachfragen. Ich erläutere später was passiert ist.
Erst einmal muss ich wissen ob man zwangsläufig AU geschrieben sein muss für die Rentenversicherung.

18.11.2016 19:55 • 18.11.2016 #1


1 Antwort ↓

Ich nehme mal an Du hast den Antrag wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit gestellt?

Wenn der Rententräger das mitbekommt, kann das Auswirkungen auf den Widerspruch haben. Hängt auch von deren Begründung in der Ablehnung des Antrages ab.
Wer sich bei der Arge meldet ist in der Lage 3h am Tag, 15h die Woche zu arbeiten. Entsprechend wird eine mögliche Rente wegen Erwerbsminderung angepasst.
Wenn man sich dann noch selbst noch aus der AU heraus geht - was meinst Du was die denken?

Wenn es um das Geld geht würde ich umgehend einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Die stocken das Krankengeld auf das ALG2 Niveau auf.
Der Rententräger reagiert da sehr empfindlich, weil mit EMR halt auch viel Unfug getrieben wird.




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