Ich hab jetzt den Papier-Antrag auf ALG1 vom Amt hier vorliegen, außerdem zusätzliche Fragbögen und Umschläge für den medizinischen Dienst. Eigentlich wollte ich ja einen Beratungstermin bei denen bekommen, aber das läuft irgendwie nicht so und am Monatsanfang erreicht man auch schwer jemanden an der Hotline. Jetzt frag ich mich, ob meine Daten wirklich noch eine Runde zu deren medizinischen Dienst drehen müssen, denn ich hab ja eigentlich soweit alles geregelt und deren Papierkram passt nicht zu meiner konkreten Situation.
Also: Aussteuerung 07.08.2023, Arbeitsvertrag zum 01.09.2023 und da wollen sowohl Arbeitgeber, Arzt als auch ich, dass ich mit einer Wiedereingliederung anfange. Also muss ich bis dahin ja AU bleiben und es macht auch keinen Sinn, das der Arbeitsagentur zu verheimlichen. Telefonisch wurde mir bereits bestätigt, dass sie für WEG nach der Aussteuerung zuständig sind. Nur wie genau es weitergeht, wurde mir bislang nicht verraten und jetzt weiß ich nicht, ob ich noch gesundheitliche Einschränkungen angeben soll oder nicht. Nicht, dass der medizinische Dienst schlussfolgert, dass ich gerade gar nicht arbeiten kann oder sowas. Aber wenn ich keine angebe, wird vielleicht gemeint, eine WEG ist nicht nötig (wobei das ja alleine schon durch ein Jahr ohne zu arbeiten nötig wäre). Sollte der Entlassbericht der Reha nicht im Übrigen ausreichen?
04.07.2023 10:43 •
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