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Guten Tag,

Ich bin etwas verzweifelt. Ich habe dem Jobcenter mehrere Diagnosen vorgelegt und das Jobcenter begleitet mich nun schon seit mehreren Jahren bei meinen Therapie- und Ausbildungsversuchen. Bisher hat leider nichts funktioniert. Ich bin schwer depressiv und habe eine ausgeprägte Angststörung (ich verlasse deshalb kaum das Haus). Ich habe schon mehrere Therapien durchlaufen und danach immer wieder versucht eine Ausbildung zu machen. Nun habe ich von einer Therapeutin ein Schreiben bekommen, welches besagt, dass ich bis auf weiteres Arbeitsunfähig bin. Auch der psychologische Dienst der Arbeitsagentur hat mich begutachtet und festgestellt, dass ich nicht arbeitsfähig bin.

Nun zu meinem Problem: bei meinem letzten Termin (wo ich das Schreiben und alles vorgelegt habe), wurde mir nun gesagt, dass ich ab nächstes Jahr kein Geld mehr bekommen werde, egal was ich vorlege. Dies wurde mir von zwei Personen des Amtes bestätigt.

Jetzt weiß ich nicht was ich tun soll. Ich lebe mit meinem Freund zusammen (er verdient zu wenig um uns beide zu ernähren) und wir haben so schon ab und an Probleme über die Runden zu kommen.

Hat vielleicht jemand Tips? Vielleicht auch irgendeine Idee, was für eine Therapie ich noch anstreben könnte um schnell wieder arbeitsfähig zu werden? Ich habe schon so viel versucht .
Und ist das von Jobcenters überhaupt richtig, das die mir einfach so das Geld wegnehmen können?

Mit besorgten Grüßen

U.

20.11.2024 18:00 • 21.11.2024 #1


16 Antworten ↓


Also erstmal:
Nein, das Existenzminimum steht dir zu. Das ist Fakt (solange dein Freund nicht außerhalb von gewissen Grenzwerten verdient oder du nachweislich ein Totalverweigerer bist).

Was aber sein kann:
Wenn du bisher Bürgergeld bezogen hast, KANN (ich betone kann) das Amt dir sagen, dass es dir die Leistungen streicht, da Bürgergeld nur für ERWERBSFÄHIGE Menschen gezahlt wird. Da du nachweislich nicht erwerbsfähig bist, kann es sein, dass du an eine andere Zuständigkeit gerätst, das wäre meines Wissens nach das Sozialamt und damit die Grundsicherung.

A


Jobcenter zahlt nicht mehr trotz Diagnosen

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Ich stimme meiner Vorposterin zu. Ich denke, für dich ist dann eine andere Stelle/ein anderes Amt zuständig, wenn du auf Dauer arbeitsunfähig bist. Du kannst dich ja mal beim Sozialamt informieren. Vielleicht haben die vom Jobcenter das auch so gemeint - dass sie eben nicht mehr für dich zuständig sind.

Zitat von Sononym:
Auch der psychologische Dienst der Arbeitsagentur hat mich begutachtet und festgestellt, dass ich nicht arbeitsfähig bin.

Nun zu meinem Problem: bei meinem letzten Termin (wo ich das Schreiben und alles vorgelegt habe), wurde mir nun gesagt, dass ich ab nächstes Jahr kein Geld mehr bekommen werde, egal was ich vorlege. Dies wurde mir von zwei Personen des Amtes bestätigt.

Nein, das kann aber nicht sein.
Nur ein Gutachten der Rentenversicherung kann am Ende über die Erwerbsfähigkeit entscheiden und das müsste der Sachbearbeiter vom JC erst mal veranlassen. Also erst mal ein ärztliches Gutachten vom Amtsarzt (Arbeitsamt) und dann ein weiteres von der Rentenversicherung und dann geht es rüber zum Sozialamt mit Grundsicherung.

Oder du bekämest schon volle EM Rente, dann würde das Sozialamt direkt den Rest aufstocken.

Kann dich da mal jemand hinbegleiten, damit das geklärt wird? Hast du einen Betreuer?
Oder ggf. mal bei AWO oder Caritas nachfragen für psychosoziale Begleitung?

Wenn das Jobcenter nicht mehr zahlt und man weiter arbeitsunfähig ist, beantragt man in der Regel Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung.

Es ist so wie bereits geschrieben. Du musst einen Antrag beim Sozialamt stellen da das Jobcenter nur Leistungen für Bürger bezahlt die mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können. Die Einschätzung des psychologischen Dienstes der Agentur für Arbeit reicht dafür eigentlich aus. Es geht nur erstmal um die Grundsicherung.

Das mit der Erwerbsminderungsrente könntest du vielleicht auch angehen aber das ist nochmal was anders. Da ist die Rentenversicherung zuständig.

Normalerweise muss das Jobcenter den ärztlichen Dienst einschalten, um zu überprüfen, ob eine dauerhafte Erwerbsunfähigleit vorliegt, so war es jedenfalls bei mir. Stellt der ärztliche Dienst fest, dass man nicht mehr erwerbsfähig sind, kann man dann einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen.

Du kannst dich da gleich an mehrere Stellen wenden: Rentenversicherung wegen Rente wie die anderen shcon sagen, allerdings kann es auch auf Erwerbsunfähigkeit rauslaufen, parallel kannst du beim Sozialamt auch anfragen. Je nachdem wieviel du dann an EM/EU-Rente bekommst wird das dann ggf neu berechnet wenn du da Gelder bekommst.
Auf jede nFall wird dann nochmal ein Gutachter des MDK vorbeikommen (falls nich schon passiert) und deine Situation und dein Umfeld (Wohnung) mal anschauen und ggf noch zusätzliche Hilfen für dich anleiern falls gesundheitlich nötig.
Bei EM/EU-Rente darfst du allerdings trotzdem noch bis zu 15 Stunden/Woche und bis zu ~540 (?) Euro dazu verdienen. Nur darf das die Stunden und das Gehalt dann nicht überschreiten, weil dir sonst die Rente umgehend gestrichen wird. Ansonsten darfst du natürlich immernoch was in deinen Möglichkeiten dazu verdienen

Die Anträge solltest du allerdings sofort stellen, da sich das gerade bei Erstanträgen etwas ziehen kann (mit 6-8 Wochen kannst du da teils schon rechnen, wenn du Glück hast sinds nur 4-6)

Erwerbsminderungsrente wird nur gezahlt, wenn die Anwartschaft erfüllt ist. Bei der DRV erfährt man die Voraussetzungen, die eine Erfüllung bedingt. Ansonsten ist das Sozialamt zuständig, bezüglich Leistungen. Selbst dann, wenn die DRV eine dauerhafte Erwerbsminderung bescheinigt.

Zitat von Disturbed:
Erwerbsminderungsrente wird nur gezahlt, wenn die Anwartschaft erfüllt ist.

Richtig, man muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

Die Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung muss fünf Jahre betragen haben.
In den letzten fünf Jahren müssen mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.
Man ist nicht mehr in der Lage, mehr als sechs Stunden täglich zu arbeiten.
Die Erwerbsfähigkeit lässt sich durch Reha-Maßnahmen nicht wieder herstellen.
Die Regelaltersgrenze für eine Altersrente wurde noch nicht erreicht.
Es liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, die Arbeitsunfähigkeit wurde durch ein Gutachten festgestellt

Das ist Quatsch was dein Sachbearbeiter da sagt.

Das Amt muss solange zahlen bis das mit der EM Rente geklärt ist.

Die von der EM Rente entscheiden am Ende ob du EM bekommst oder nicht.
Falls nicht dann muss das Jobcenter weiterhin für dich aufkommen.

Zitat von ThE-Joker:
Falls nicht dann muss das Jobcenter weiterhin für dich aufkommen.

Nein, wenn sie nicht mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann, dann muss das Versorgungsamt einspringen, bis eventuell die RV einspringt. Da die TN aber erst 22 ist, gehe ich davon aus, dass die Anwartschaft noch nicht erfüllt wurde.

Hallo @Sononym,ich habe in Deinem Profil gesehen,dass Du 22 Jahre alt bist.
Du hast geschrieben,dass Dich das Jobcenter schon mehrere Jahre.
Somit gehe ich davon aus das es keine Erwerbsminderungsrente geben wird.
Bist Du für das Jobcenter nicht erwerbsfähig und somit nicht vermittelbar,wirst Du Grundsicherung vom Sozialamt erhalten.

Zitat von ThE-Joker:
Das ist Quatsch was dein Sachbearbeiter da sagt. Das Amt muss solange zahlen bis das mit der EM Rente geklärt ist. Die von der EM Rente entscheiden ...

Der TE kann aktuell nicht arbeiten also ist das Sozialamt zuständig sollte er alleine sein. Das hat nichts mit der EM-Rente zu tun. Das kann parallel laufen aber erstmal muss das Sozialamt den Fall übernehmen.

Grundlegend, wie von späteren Antworten schon richtig gesagt wurde, die Erwerbsminderungsrente steht dir nicht zu, da du keinen Anspruch auf Rente hast. Dafür hättest du arbeiten gehen müssen. Damit muss auch kein Gutachten der RV zwischengeschaltet werden.

Da du derzeit bei der JC bist, scheiden die Eltern wohl auch aus, da diese eigentlich bis 25 Unterhaltspflichtig sind.

Der Folgeschluss wäre die Grundsicherung über das Sozialamt.
Hier evtl mal eingesprungen, was dir die Sachbearbeiter gesagt haben ist nicht ganz richtig, du fällst nur so lange aus der JC raus, wie du erwerbsunfähig bist. Da das u.u. kein Dauerzustand ist, was wir hoffen, wirst du dann auch wieder in den Bezug der JC kommen.

Deine Angst jetzt ist nachvollziehbar, du wirst aber nicht durchs Raster fallen.

Ich würde dir auch raten, dich zu erkundigen ob du Anspruch auf einen Lebensbegleiter einer karitativen Einrichtung hast. Also wie es weiter oben schon genannt wurde, eine psychosoziale Begleitung. Diese gibt es in verschiedenen Abstufungen, von einer Vollbegleitung bis zu einer einfachen beratenden Begleitung.
Alternativ dazu bieten viele karitative Einrichtungen auch Beratungen an, die i.d.R. ehrenamtlich sind.

Im Besten Fall sprechen sich Sozialamt und Jobcenter ab nach dem du den Antrag beim Sozialamt eingereicht hast und es geht nahtlos über zum Sozialamt.

Es hat auch Vorteile für dich. So hast du keinen Druck von außen eine Arbeit zu finden und nicht diese Pflichten. So kannst du dich auf deine Gesundheit konzentrieren und vielleicht kannst du nach einer Zeit auch arbeiten.

Das JC kann aber nicht einfach so die Leistungen einstellen. Es muss die Gutachten des Arbeitsamts, später Rentenversicherung abwarten, so lange zahlt es weiter.
Am Ende beantragt das JC Erstattung beim Sozialamt, wenn rückwirkend die Rentenversicherung entscheidet. Damit niemand einfach so in der Luft hängt ohne Geld.
Denn die Verfahren der Gutachten dauern teilweise Monate.

Es ist seit einigen Jahren so geregelt, dass das Ärztliche Gutachten des Arbeitsamts nicht ausreicht, um die Erwerbsfähigkeit und Übergang in die Grundsicherung / SGB XII/ Sozialamt zu veranlassen. Also die Sozialämter akzeptieren nur die Entscheidung der Rentenversicherung.

Entweder hat man hier einen Anspruch auf Versicherungsleistungen bei der Rentenversicherung, da 5 Jahre eingezahlt oder gerade aus der Rehaklinik der DRV entlassen; oder das Job Center prüft über die Rentenversicherung ein Verfahren
nach § 44 SGB II zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit..

Bekommt jemand noch keine Leistungen SGB II / Bürgergeld, und jemand schlägt direkt bei der Grundsicherung auf, machen die das ebenso, die fordern entweder zu Antrag Rente auf oder wenn man keine Versicherungszeiten für die Rente hat, fordern die nach § 45 die Rentenversicherung auf, die Erwerbsfähigkeit festzustellen.
Erst dies ist für die Sozialämter die Grundlage, zu zahlen. Bis dahin zahlt das JC weiter.

Das Verfahren zwischen den Trägern ist komplíziert und die meisten (auch Mitarbeiter) wissen es selbst nicht so genau.
Fakt ist nur, man muss nicht ohne Geld dastehen und einfach nur so eine mündliche Ankündigung, es gibt bald kein Geld, das ist völliger Quatsch und auch komplett unrechtens.
Also lass dich bloß nicht von denen ins Bockshorn jagen, stell immer schön den Weiterbewilligungsantrag.

Wenn die dich aber auffordern, die Erwerbsfähigkeit zu klären, dann musst du da schon handeln auch, weil das JC die vorrangigen Leistungsträger prüfen muss und den Antrag bei der DRV musst du zunächst selbst stellen.

Da kann es sein, wenn die dich paar Mal aufgefordert haben wir sehen keinen Arbeitsmarkt, keine Erwerbsfähigkeit, stellen Sie bitte einen Antrag auf EM Rente und du reagierst nicht und sagst trotz mehrfacher Anläufe, ja aber könnte doch und ich will aber nicht, dass die irgendwann sagen, unsere Versuche in Richtung Arbeit gehen zur Zeit nicht und wir müssen mit Ihrer Hilfe die Erwerbsfähigkeit feststellen.

Wenn du das nicht machst, können sie wegen fehlender Mitwirkung zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit trotz großer Indizienlage, dass die gerade nicht gegeben ist, und wegen erfolgloser konkreter Bemühungen und abgebrochenen Maßnahmen, die Leistungen einstellen. Dann kommen aber vorher Gespräche, Aufforderungen zur Mitwirkung Antrag vorrangiger Leistungen, Erinnerungen dazu.

A


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