Soweit ich weiß, nützt es in den allermeisten Fällen gar nichts, in einem dieser Ämter anzurufen. Mich wundert es, dass du überhaupt Telefonnummern gefunden hast. In vielen Städten gibt es gar keine oder nur eine zentrale Nummer, die praktisch kaum erreichbar und schon gar nicht mit jemand wirklich Zuständigem besetzt ist.
Man sollte oder muss sogar da selber hingehen. Sich anständig zurechtmachen und höflich, aber einigermaßen bestimmt auftreten.
Man kann auch jemanden mitnehmen, eine Begleitperson ist erlaubt - wenn auch oft nicht gern gesehen. Aber darauf kann man bestehen, außerdem kannst du das einfach und nachvollziehbar damit begründen, dass du unsicher bist, dich mit der Materie nicht auskennst und dich nachher oft schlecht erinnern kannst, was gesagt wurde. Am besten gleich dort Notizen machen. Falls der/die andere blöd guckt oder so, einfach sagen, dass du das sonst nachher vergisst - was bei diesen oft verwirrenden Informationen keineswegs unwahrscheinlich ist).
Der wichtigste Grund für das Mitnehmen einer Begleitperson wäre aber der, dass du einen Zeugen hättest für das, was der Sachbearbeiter m/w sagt.
Außerdem, falls deine Freundin mitgeht, ist sie ja immer irgendwie mit betroffen, wie man jetzt schon sehen kann, deswegen wäre es mehr als nachvollziehbar und akzeptabel, wenn du mit ihr dort hingehst.
Falls du Sozialleistungen vom Sozialamt beantragen willst und das Auto da nicht anerkannt wird, werden die wohl von dir verlangen, dass du es verkaufst und erstmal vom Erlös lebst. Ob sie das akzeptieren, dass du es deiner Freundin unmittelbar vor deiner Bedürftigkeit schenkst, ist fraglich. Im Prinzip nein. Im besonderen Fall könnte es vielleicht doch ... aber das sollten dann wirklich Fachleute entscheiden.
03.09.2009 19:43 •
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