Hi,
ich kann dir natürlich auch keine genaue Zeiteinschätzung geben, aber ich kann dir sagen, wie es vor sich geht.
Du hast deinen Antrag beim Versicherungsamt deiner Gemeinde gestellt. Er wird an die Rentenversicherung übermittelt = max. 1 Woche.
Der Antrag wird gespeichert, es wird geprüft, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (eine bestimmte Anzahl an Monaten mit Beiträgen aus einer Beschäftigung = Wartezeit), es werden Ermittlungen zur Klärung deines Versicherungskontos durchgeführt und es wird sofort ein Gutachten angefordert, sofern du kein Aktuelles beim Antrag dabei hattest. Aber meist wird so oder so ein Gutachten der Ärztlichen Begutachtungsstelle angefordert.
Nach ein paar Wochen bekommst du einen Termin dort und wirst untersucht, kannst Stellung nehmen zu deiner Erkrankung. Anschließend wird auch der Gutachter der Rentenversicherung Befundberichte oder weitere Gutachten von (z. B. deinen behandelnden) Fachärzten anfordern. Dann schreibt er daraus ein Hauptgutachten und übersendet es an die Rentenversicherung.
Gewöhnlich ergeht daraus eine Empfehlung, der der Referent der Rentenversicherung folgen wird.
Mein Einschätzung wäre, dass du eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit bekommen wirst. Also, nur ganz grob geschätzt, denn das wäre sinnvoll und würde eine Überprüfung z. B. nach 2-3 Jahren zulassen, ob du immernoch erwerbsgemindert bist. Ich glaube eine Rente wegen Erwerbsminderung kann dreimal befristet gewährt werden.
Tatsache ist, dass die reine Bearbeitungszeit bei der Rentenversicherung praktisch nur ein paar Tage betragen würde, inkl. Prüfung im 4-Augen-Prinzip. Du musst bedenken, dass nicht der Sachbearbeiter die Entscheidungen trifft, sondern nur die Vorarbeit leistet und der Abschnittsleiter prüft und natürlich der Referent die Entscheidung trifft. Letztendlich auf Basis des Gutachtens.
Und die Untersuchung und die Erstellung der Gutachten usw. braucht Zeit. Das verlängert die Bearbeitungszeit. 2-3 Monate würde ich schon schätzen für die Zeit ab Antrag bis Bewilligung. Je mehr medizinische und andere Unterlagen angefordert werden müssen, desto länger dauert es.
Aber du musst dir wenigstens keine Sorgen um das Geld machen. Sagen wir mal, du bist im AlogeldII-Bezug.
Dann wird dir z. B. rückwirkend die EM-Rente auf Zeit gewährt. Du bekommst nicht rückwirkend die Rente, sondern hast ja in der Zeit schon eine Sozialleistung bezogen.
Also wird das Alogeld eingestellt und der Leistungsträger macht bei der Rentenversicherung einen Erstattunganspruch geltend für die Zeit ab Rentenbeginn.
Bleibt dann etwas übrig, weil die Rente höher war, als das Alogeld, dann bekommst du die Nachzahlung ausgezahlt.
So, das ist erstmal grob der Ablauf.
Hoffe, ich habe dich jetzt nicht verwirrt dadurch.