@TobiHa
Sollte Dein Arbeitgeber Dir rechtssicher Kündigen können, würde Ihn das dann auch nicht davon abhalten, es zu tun. Ein Aufhebungsvertrag hilft nur Ihm, keine Fehler bei einer Kündigung zu machen, die eine Kündigungsschutz Klage zur Folge haben könnte.
Mit einem Aufhebungsvertrag tätest Du also nur deinem AG einen Gefallen. Wenn Du nachweislich Deine Erkrankung gegenüber der AfA als Begründung angeben kannst, wird es vermutlich keine Sanktionen in Form einer Sperre geben. Allerdings ist das ALG sicher auch nicht so üppig, wenn nur eine Ausbildungsvergütung maßgeblich ist.
Allerdings ließe sich in einem Aufhebungsvertrag auch vereinbaren, dass nach einer Genesung die Ausbildung wieder aufgenommen werden kann. Ob das realistisch wäre, müsste man entsprechend beurteilen.
Ich persönlich würde keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
18.10.2024 16:32 •
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