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Zitat von um72:
Nun habe ich den Salat, aus betrieblichen Erfordernissen gekündigt.


Auf jeden Fall zum Anwalt. Lese dir das mal durch:

https://www.google.com/url?sa=tsource=...Yuryt4WpiV

Zitat von Violetta:
@Natascha40 Aber nicht, wenn sie krank geschrieben ist. Es kommt natürlich darauf an, wie lange sie schon krank geschrieben ist. Wenn es schon zu lange ist, kann eine Kündigung ausgesprochen werden. So hat es mir meine Anwältin gesagt

Nur, wenn die Kündigung mit der Krankheit begründet ist. Das ist sie aber nicht.

A


Arbeitgeber bittet zum Gespräch zwecks Wiedereingliederung

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@Natascha40
Das ist Quatsch, man kann während der Krankschreibung nicht gekündigt werden, wenn man nicht zu lange krankgeschrieben ist.

Zitat von Violetta:
@Natascha40 Das ist Quatsch, man kann während der Krankschreibung nicht gekündigt werden, wenn man nicht zu lange krankgeschrieben ist.

Das ist Quatsch!

Da ich in der Situation bin bzw war, weiß ich, wovon ich rede

Zitat von Violetta:
Da ich in der Situation bin bzw war, weiß ich, wovon ich rede

Trotzdem bist du hierbei bereits schon einmal einem Irrtum unterlegen.

Google gerne mal: Kündigung während Krankheit - und du wirst auf etlichen Seiten von Anwälten darauf verwiesen, dass es sich bei deiner Aussage um einen weit verbreiteten Irrtum handelt.

Zitat von Natascha40:
dass es sich bei deiner Aussage um einen weit verbreiteten Irrtum handelt.


Ganz genauso ist es.

Zitat von Violetta:
Da ich in der Situation bin bzw war, weiß ich, wovon ich rede


So so.

Kündigung während Krankschreibung: Das Kündigungsschutzgesetz. Die Kündigung während Krankschreibung ist grundsätzlich zulässig. Jeder Arbeitnehmer kann während der Krankschreibung eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung erhalten.19 Apr 2021.

Ich muss wohl Buße tun, habe mir den Artikel durchgelesen. Dann hat mir meine Anwältin falsch informiert. Ich hatte wohl einfach Glück, dass ich nicht gekündigt wurde. Ich bekomme ALG 1, bin jedoch nicht gekündigt.
Ich warte auf die Bewilligung meiner Erwerbsmindertenrente

Zitat von um72:
Ja bis zum 26.08. War bereit für die Wiedereingliederung. Durchgängig seit 08.06.. Aber fällt Krankheit unter betriebsbedingte Erfordernisse? Mein ...

Der Arbeitgeber hat das Krankheitsthema tunlichst vermieden. Sonst hätte er aus persönlichen Gründen gekündigt.
Kündigungsschutzklage muss lt Texten in 3 Wochen eingehen. Bei Betrieben unter 10 Mitarbeitern wäre es kaum aussichtsreich. Bei betriebsbedingter Kündigung zählen vielleicht noch deine Sozialpunkte Alter, Dauer Zugehörigkeit, verheiratet, Kinder, Schwerbehinderung im Vergleich zu anderen Mitarbeitern

So die eine Firma in der Firma hat mich gekündigt, eine andere Firma in der Firma hat mich wieder eingestellt, die wollten mich unbedingt behalten. Also muss ich erstmal nicht klagen. Bin dankbar dafür, hoffentlich halte ich gesundheitlich durch. Aber habe Motivation, denen es zu zeigen die mich gekündigt haben.

Und da ich dieses Jahr nur Pech habe,, spielt jetzt meine bandscheibe im HWS Bereich verrückt natürlich rechts, wo mein Armbruch war. Seit einer Woche Schmerzen ohne Ende. Spritze bekommen, nehme alle gängigen schmerztabletten, Heizkissen nix wirkt.
Und in 1,5 Wochen soll ich 4 Tage arbeiten. Die werfen mich doch gleich wieder raus.

Zitat von um72:
Und da ich dieses Jahr nur Pech habe,, spielt jetzt meine bandscheibe im HWS Bereich verrückt natürlich rechts, wo mein Armbruch war. Seit einer ...



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