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Hallo Leute,

seit geraumer Zeit lebe ich in ständiger Angst. Es ist so, dass ich seit letztes Jahr März volle Erwerbsminderungsrente erhalte. Im August habe ich einen Minijob begonnen, in dem ich teilweise mehr als drei Stunden am Tag gearbeitet habe. Ich wusste zu dem Zeitpunkt nicht, dass man weniger als drei Stunden täglich arbeiten darf bei dieser Art Rente. In meinem Bescheid steht nur, dass man 6300Euro kalenderjährlich verdienen darf, 10x450Euro und 2x sogar 900Euro. So weit habe ich das auch eingehalten, immer 450Euro verdient und im Dezember konnte ich mir sogar 900Euro auszahlen lassen. Weiß jemand, ob das genau nachgeprüft wird, wann ich wie viele Stunden gearbeitet habe? Oder wird nur geschaut, dass ich nicht über die Hinzuverdienstgrenze komme? Einerseits darf man so viel dazu verdienen, aber dann wiederum weniger als 3 Stunden täglich. Dies stand jedoch nicht in meinem Bescheid. Da steht nur, dass etwas von der Rente angerechnet wird, falls man über diese 6300Euro kommt, aber im Internet habe ich gelesen, dass der Rentenanspruch verfällt, wenn man mehr als drei Stunden täglich arbeitet. Seit Monaten schiebe ich Panik deswegen, weil ich große Angst habe, meine Rente deswegen zu verlieren. In den letzten Monaten habe ich gar nicht gearbeitet, war keine Arbeit da und zudem ist es mir auch zu viel geworden. Wenn ich keine Rente mehr bekomme, erhalte ich auch kein Hartz IV, da mein Sohn arbeiten geht und er für mich aufkommen müsste. Das kann aber sein, dass er dann auszieht und ich völlig alleine bin, das macht mir eine Riesenangst. Ich habe keinen Partner, keine richtigen Freunde, Familie sowieso nicht, ich hätte dann gar nichts mehr. So lebe ich noch mit meinem Sohn zusammen, aber ich verstehe auch, wenn er dann nicht für mich aufkommen will.
Ich wäre dankbar, wenn jemand mir helfen kann. Diese Angst macht mich so fertig.

16.02.2019 11:42 • 16.02.2019 #1


3 Antworten ↓


Hallo Minka,

wenn Du locker über 3 Stunden tgl arbeiten kannst verwirkt Dein Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente , denn wie der Name schon sagt ist es für Menschen, die nicht mehr in der lage sind voll zu arbeiten. Dafür gibt es diese 3 Std Regelung und max. Einkommenshöhe jhrl.

In Deinem Fall kannst Du jetzt nur hoffen das es nicht nachgeprüft wird. Möglicherweise feststellbar an den Lohnabrechnungen was unwahrscheinlich wäre oder die jährliche Einkommensbescheinigungen die vom Arbeitgeber auszufüllen sind.
In Zukunft musst Du einfach auf diese 3 std. Regelung achten sonst kannst Du mit Rückzahlungen und Aufhebung der Rente rechnen.

A


Arbeiten gehen bei Erwerbsminderungsrente

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Zitat von Minka2012:
seit geraumer Zeit lebe ich in ständiger Angst. Es ist so, dass ich seit letztes Jahr März volle Erwerbsminderungsrente erhalte. Im August habe ich einen Minijob begonnen, in dem ich teilweise mehr als drei Stunden am Tag gearbeitet habe.


Das hätte ich auch, aber ich hätte vorher mit der Rentenstelle gesprochen, was ich darf und was nicht, dann wäre ich auf der sicheren Seite gewesen.

Zitat von Minka2012:
Einerseits darf man so viel dazu verdienen, aber dann wiederum weniger als 3 Stunden täglich.


So ist es. Das ist aber allgemein bekannt. Sonst wäre es auch nicht die volle Erwerbsminderungsrente. Meines Erachtens steht sowas aber auch im Bescheid mit drin.

Das ist klar, dass die Rente aberkannt wird, wenn sie drauf kommen, dass Du doch länger als 3 Std. täglich gearbeitet hast.
Ist die Stundenzahl irgendwo vermerkt worden?
Ich weiß nicht, ob und wie sie das nachprüfen, aber wenn das rauskommen sollte, denke ich auch, dass es schwierig wird.

Ich finde aber auch, dass es richtig ist, die volle Erwerbsminderungsrente wirklich nur Personen zu geben, die tatsächlich gesundheitsbedingt nicht regelmäßig arbeiten können. Ansonsten hätte ja die teilweise Erwerbsminderungsrente auch gereicht.




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