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Zitat von vaccine:
Die DRV wird das im Extremfall auch über deine KK abfragen können aber ich denke das interessiert da niemanden wie oft der Patient im Quartal ...

Der GDB hat mit der Rente überhaupt nichts zu tun !

Zitat von Drkingschultz:
Ein GdB bringt auch keinen Vorteil bei der Rente.

Wird aber im Antrag abgefragt und fast jeden EMR den ich kenne, hat einen GdB 30-60%.

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9 Jahre volle Erwerbsminderung, was jetzt?

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Zitat von progylein:
Der GDB hat mit der Rente überhaupt nichts zu tun !

Das hat auch keiner behauptet !

@progylein Fast. Mit der Erwerbsmidnerungsrente nicht, aber wer noch im Berufsleben steht, kann als Schwerbehinderter (50% oder mehr bei Rentenbeginn) die Altersrente für Schwerbehinderte beantragen.

In dem Fall kann es sich also lohnen, den Ausweis zu beantragen, auch wenn man ihn sonst nicht benötigt.

Zitat von Drkingschultz:
@progylein Fast. Mit der Erwerbsmidnerungsrente nicht, aber wer noch im Berufsleben steht, kann als Schwerbehinderter (50% oder mehr bei ...

Es ging ja um die Erwerbsminderungsrente

Ja, wird abgefragt, weil es natürlich ein Indiz sein kann aber für sich genommen keinen Einfluß auf die Entscheidung hat.

Es ermöglicht dann auch die Anfordeurng von Unterlagen des Versorgungsamtes, wenn man weiß, derjenige hat einen GdB.

Und bei Vorlage des Ausweises kann ein entsprechender Vermerk gesetzt werden, der dann bei zukünftigen rentenauskünften berücksichtigt wird.

@progy Klar, weiß ich doch. Ich wollte es nur als Ergänzung schreiben, falls jemand aus Bequemlichkeit oder weil man keinen Nutzen sieht, auf den Ausweis verzichtet.

Allein dafür lohnt er sich dann ja schon.

Bei EM-Rente hast du vollkommen recht.

Wer noch Arbeiten kann und mindestens 30% GDB hat , kann auch eine Gleichstellung beantragen....ist aber leider nicht unbedingt ein Vorteil:

Menschen mit einem Grad der Behinderung ( GdB ) von 30 oder 40 können Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt werden. Dadurch bekommen sie im Bereich Arbeit bestimmte Rechte, die auch Menschen mit Schwerbehinderung haben. Die Gleichstellung macht die Agentur für Arbeit.

Mit GdB 30-60% kann man auch alle paar Jahre in die Reha gehen. Jedenfalls geht es hier um die Gewährung der DEMR nach der ZEMR, das mit dem GdB Antrag wurde mir damals vom sozialen Dienst der Reha Klinik empfohlen. Einmal beantragt und genehmigt worden, 800Euro Freibetrag inkl.

Zitat von vaccine:
Mit GdB 30-60% kann man auch alle paar Jahre in die Reha gehen. Jedenfalls geht es hier um die Gewährung der DEMR nach der ZEMR, das mit dem GdB ...

Könnte ich mit meinem GDB auch in Anspruch nehmen....nur leider ist das für Menschen mit einer generalisierten Angststörung nicht so einfach daran teilzunehmen bzw. in meinen Fall nahezu unmöglich
Aber wenn man es in Anspruch nehmen kann, ein kleiner Zusatzurlaub und auch gut zur Förderung der Gesundheit
Der Freibetrag bringt einem auch nur etwas, wenn man Steuern bezahlen muss....

Zitat von progylein:
Aber wenn man es in Anspruch nehmen kann, ein kleiner Zusatzurlaub und auch gut zur Förderung der Gesundheit
Der Freibetrag bringt einem auch nur etwas, wenn man Steuern bezahlen muss....

Ja so wurde das auch von einem Familienvater mit 5 Kindern geschildert, alle paar Jahre einen bezahlten Zusatzurlaub mit Partys und vielen Frauenkontakten...
Meine EMR+BU muss ich versteuern.

@MSL

Nach deinem Antrag solltest du eine Dauerrente erhalten, da der Befristungszeitraum von 9 Jahren ausgeschöpft ist. Solange sich dein Gesundheitszustand nicht in Richtung einer Besserung verändert, sehe ich bei deinem wahrscheinlich letzten Antrag auf Erwerbsminderungsrente kein Problem.


https://www.haufe.de/oeffentlicher-dien...22507.html

Zitat von MSL:
Nun steht der neue Antrag bevor. Ich habe große Angst. Der neue Psychiater kennt mich ja noch nicht richtig. Alle Unterlagen von meiner alten Ärztin habe ich ihm gegeben. Aber wie kann ich zb der Rentenversicherung beweisen, dass ich durchgängig in Behandlung war. Meine Ärztin ist ja nicht mehr da und die Praxis ist geschlossen. Die deutsche Rentenversicherung kann meine Ärztin doch gar nicht mehr befragen. Ich habe wirklich große Angst und weiß nicht was ich tun soll.

Du hast ja gesagt, dass Du alle Unterlagen an den neuen Arzt weitergeben hast. Also sollte der ja Deine Diagnosen und Dein Krankheitsbild ja kennen. Dementsprechend wird er dass auch der DRV mitteilen.

Die DRV befragt ja nicht den Arzt danach, wie gut er Dich kennt. Der bekommt einen standardisierten Fragebogen zum Ausfüllen und einen bezüglich der Vergütung, die er fürs ausfüllen bekommt. Wenn der Arzt also über deinen Gesundheitszustand im Bilde ist, kreuzt er sicher das gleiche an, wie deine alte Ärztin.

Was Du tun solltest ist doch klar. Du stellst wie gewohnt einen Antrag auf Verlängerung der EMR und gibst die Ärzte an, die Dich aktuell behandeln. Und dann wartest Du, was Dir die DRV mitteilt. Mehr kannst Du ohnehin nicht tun.

Du wirst ja mit dem neuen Arzt sicher besprochen haben, dass Du eine EMR bekommst und woran Du leidest. Also gibt es ja keinen Grund, dass der Arzt sich gegen eine weiterführende EMR aussprechen könnte. Was hätte der denn davon? Meinst Du, der will Dich ruinieren oder Dir das Leben schwer machen? Weshalb sollte er sowas wollen?

Die DRV wird auch nicht von einer spontanen Heilung ausgehen, wenn sie schon 9 Jahre eine EMR bezahlt hat. Nur ist das eben ein Verwaltungsakt, der durchgeführt werden muss.
Sollte die DRV etwas mitbekommen, dass sie zu unrecht eine EMR bezahlt, kann sie die Zahlung sowieso immer einstellen und im Zweifelsfall klärt ein Gericht, ob dies rechtens ist.
Und zu unrecht würde sie ja nur zahlen, wenn sie beweisen kann, dass Du tatsächlich mehr als 3 Stunden täglich einer gewerblichen Arbeit nachgehst, die Du verschweigst.

Und das ist quasi unmöglich, dass man einer offiziellen Tätigkeit nachgeht und dies verschweigt.

Der Arbeitgeber meldet einen an, eine Meldung läuft bei der DRV ein und die sehen sofort, dass ein Rentenbezieher eine Beschäftigung aufgenommen hat und prüfen das entsprechend.

Unterm Radar bleibt man da nur, wenn man schwarze Kelle macht.

@Drkingschultz genau, mit gewerblicher Arbeit meine ich Arbeit die in einem Gewerbe als Erwerbsarbeit ausgeübt wird und die kann durchaus auch „schwarz“ erfolgen und würde dann sicher nicht gemeldet. Aber Arbeit die keine Erwerbsarbeit ist, also beispielsweise den eigenen Garten umgestalten, tangiert nicht die Erwerbsminderungsrente.

Ungeachtet dessen, dass Schwarzarbeit auch andere rechtliche Konsequenzen mit sich bringen würde, wäre es relativ sicher, dass die DRV sich auch Gedanken macht, ob eine Leistung noch gerechtfertigt wäre.

Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass es unmöglich ist, eine reguläre und angemeldete Tätigkeit auszuüben neben der EM-Rente, ohne dass die DRV etwas davon erfährt.

Solbald die Anmeldung der Beschäftigung eingeht, wird eine entsprechende Mitteilung für den Sachbearbeiter erstellt.

Zitat von Drkingschultz:
Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass es unmöglich ist, eine reguläre und angemeldete Tätigkeit auszuüben neben der EM-Rente, ohne dass ...

Man darf ja bis 538Euro und 15 Stunden in der Woche arbeiten....bei voller Erwerbsminderung muss man aber zwingend unter 3 Stunden am Tag bleiben.
So eine Arbeit muss man erst mal finden
Ich war mal 2 Jahre arbeiten bei voller Erwerbsminderungsrente....damals waren es noch 450Euro und es gab keinerlei Nachfragen.
Momentan geht es leider gar nicht. ..aber es wird....
Sponsor-Mitgliedschaft

Zitat von MSL:
Aber wie kann ich zb der Rentenversicherung beweisen, dass ich durchgängig in Behandlung war. Meine Ärztin ist ja nicht mehr da und die Praxis ist geschlossen

Bei deiner Krankenkasse ist das doch alles erfasst, jeder Arztbesuch, jede Behandlung, jedes Medikament, das dir verschrieben und von der KK bezahlt wurde etc.

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