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Hallo ich habe gehört, dass bei manchen Veträgen steht, wenn man Depression hat keinen Vertrag abschließen darf/ kann. Ist das so? Ein Bekannter von mir hat schwere Depression und hat in einer ganz schlimmen Phase eine Mitgliedschaft bei den Maltesen abgeschlossen nur damit er endlich ruhe hat. Er konnte sich auch wohl nicht verbal wehren. Hat aber auch gleich am selben Tag gekündigt. Aber ist das so das man mit Depressionnur bedingt Verträge anschließen kann? Je nach schwere der Depression?!

20.11.2009 16:01 • 21.11.2009 #1


6 Antworten ↓


ich glaube wenn man unzurechnungsfähig ist dann nur, also entmündigt....

liebe Grüsse

Eva

A


Bei Depression keine Verträge abschließen?

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Hallo Gory

Wie Chaoslady schon geschrieben hat, man muss richterlich entmündigt sein, um keine gültigen Geschäfte/Verträge mehr abschliessen zu können/dürfen.

Lediglich beim Abschluss einer neuen (privaten) Krankenversicherung kann eine vorliegende Depression eine Rolle spielen (die haben dann Angst wegen möglicher Kosten).

Liebe Grüsse, omega

Jup, ich schließe mich an. Du bist 18, du bist nicht entmündigt, also gilt alles was du unterschreibst. Natürlich hast du eine 14-Tägige Frist vom Vertrag zurück zu treten, ich weis nur nicht, ob das bei jedem Vertrag gilt.

MfG ichnicht

P.s. Was fürn Glück, dass man neuerdings keine Verträge per Telefon mehr abschließen darf.

Man sollte u.U. im eigenen Interesse keine richtungsweisenden Verträge abschließen (oder kündigen), wenn man gerade akut depressiv ist. Gerade weil man voll geschäftsfähig ist, haben auch depressionsumnebelte Entscheidungen letzten Endes rechtliche Gültigkeit. Ist halt blöd, wenn man Wohnung und Job kündigt, weil man meint, sowieso nicht mehr lange zu leben, oder wenn man einen hohen Kredit aufnimmt, um nochmal so richtig auf den Putz zu hauen, oder wenn man angstbedingt teure Versicherungen abschlließt oder was auch immer...

Liebe Grüße
Christina

Zitat von ichnicht:
hast du eine 14-Tägige Frist vom Vertrag zurück zu treten, ich weis nur nicht, ob das bei jedem Vertrag gilt.

Nein, das gilt nur in bestimmten Ausnahmen. Im Normalfall gibt es kein Rücktrittsrecht von Verträgen. Grundsätzlich sind Verträge wie vereinbart zu erfüllen.

Wenn der andere Vertragspartner sich etwas zuschulden kommen lässt, kann man eine Rückabwicklung verlangen. http://www.deutsche-anwaltshotline.de/i ... zAodWx1vlg

Die Verträge, für die es ein Rücktritssrecht innerhalb einer Frist gibt, sind hier aufgeführt: http://www.euroconsumatori.org/16842v27887d16983.html

Das mit der Depression und dem nicht dürfen bezieht sich vermutlich auf den Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Es ist nicht verboten, einen solchen Vertrag abzuschließen. Aber die Krankenkasse will so einen Vertrag oft nicht abschließen. Ihre Vertreter dürfen oft keine Verträge mit schwer Depressiven abschließen, da bei diesen mit viel Arbeitsausfall und damit auch Krankengeld und mit langer, teurer psychotherapeutischer oder psychiatrischer und sogar klinischer Behandlung zu befürchten ist. Dann könnten die Ausgaben die Einnahmen übersteigen.

Seit kurzem müssen aber auch die privaten Kassen jeden versichern, der bestimmte Voraussetzungen mitbringt.

@gory
Zitat:
Hallo ich habe gehört, dass bei manchen Veträgen steht, wenn man Depression hat keinen Vertrag abschließen darf/

Dann brauchst wie bei einem Herzinfarkt eine private Zusatzversicherung.
Leider bist da ein Risikopatient.
Alli-Versicherung(ich nenn keine Namen) halten dich 3-5 Jahre hin und behaupten, wenn Du in der Zeit nicht mehr auffällig bist, dann hast Du dieses Recht.
Alles Quatsch. Dann sagen Sie eventuell-hat sich nochmal verlängert.
Wenn Du Betragserhöhungen zahlen kannst, mit vielen Zusätzen, ( individuell verschieden-auch mit Deinen Erwartungen) dann frag mich per PN
Wir sind streckenweise leider ein 2 Klassengesellschaftsproblem geworden sein





Prof. Dr. Heuser-Collier
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