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Ex-Mitglied
Hallo Frau Dr. Wolf Herr Remelius,
ich würde sie gern was zu meiner aktuellen Situation fragen. Ich habe letzte Woche nach nur drei Tagen meinen tagesklinischen Aufenthalt telefonisch abgebrochen aus Gründen akuter Überforderung.
Ich konnte an diesem Tag nicht pünktlich erscheinen, habe das telefonisch mitgeteilt, wurde aber in die Enge getrieben innerhalb kürzester Zeit (also kein duschen, frühstücken etc.) anwesend zu sein, was mich nach dem auflegen so erdrückt hat, daß ich 10 Minuten später um Abbruch bat, da ich die eingeforderte Verbindlichkeit nicht gewährleisten könne.
Ich bereue diese Kurzschluss-Reaktion sehr, bin aber im nachhinein auch verwundert, daß mir kein persönliches Gespräch angeboten wurde und mein Abbruch direkt mit offenen Armen entgegengenommen wurde (Gut, ich mache die Papiere fertig).
Meine Fragen an sie sind folgende:
1. Ist ein Abbruch meinerseits mündlich und ohne Unterschrift gültig?
2. Mir wurde auf selbstständige Nachfrage ein persönliches Gespräch gestattet - allerdings 10 Tage nach meinem Abbruch - schliesst dieser Zeitraum die Möglichkeit aus wieder aufgenommen zu werden?
3. Gibt es für die (etwas diffuse) Mischdiagnose Angststörung / Borderline-ähnliche Persönlichkeitsstruktur einen sinnvolleren therapeutischen Ansatz als einen konfrontativ-provokativen, engmaschigen Tagesklinik-Aufenthalt?
Ich bedanke mich an dieser Stelle schon mal für ihre Zeit und hoffe mein Anliegen ist nicht zu umfangreich ausgefallen.
Viele Grüße
David78
ich würde sie gern was zu meiner aktuellen Situation fragen. Ich habe letzte Woche nach nur drei Tagen meinen tagesklinischen Aufenthalt telefonisch abgebrochen aus Gründen akuter Überforderung.
Ich konnte an diesem Tag nicht pünktlich erscheinen, habe das telefonisch mitgeteilt, wurde aber in die Enge getrieben innerhalb kürzester Zeit (also kein duschen, frühstücken etc.) anwesend zu sein, was mich nach dem auflegen so erdrückt hat, daß ich 10 Minuten später um Abbruch bat, da ich die eingeforderte Verbindlichkeit nicht gewährleisten könne.
Ich bereue diese Kurzschluss-Reaktion sehr, bin aber im nachhinein auch verwundert, daß mir kein persönliches Gespräch angeboten wurde und mein Abbruch direkt mit offenen Armen entgegengenommen wurde (Gut, ich mache die Papiere fertig).
Meine Fragen an sie sind folgende:
1. Ist ein Abbruch meinerseits mündlich und ohne Unterschrift gültig?
2. Mir wurde auf selbstständige Nachfrage ein persönliches Gespräch gestattet - allerdings 10 Tage nach meinem Abbruch - schliesst dieser Zeitraum die Möglichkeit aus wieder aufgenommen zu werden?
3. Gibt es für die (etwas diffuse) Mischdiagnose Angststörung / Borderline-ähnliche Persönlichkeitsstruktur einen sinnvolleren therapeutischen Ansatz als einen konfrontativ-provokativen, engmaschigen Tagesklinik-Aufenthalt?
Ich bedanke mich an dieser Stelle schon mal für ihre Zeit und hoffe mein Anliegen ist nicht zu umfangreich ausgefallen.
Viele Grüße
David78
03.05.2009 02:40 • • 04.05.2009 #1
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